Auswir­kungen auf Ver­träge

So beein­flusst der Energie­markt Ihren Vertrag

Die aktuelle Lage führt auch zu vielen Fragen rund um Ihren Vertrag. Hier geben wir die wich­tigsten Ant­worten.

Berücksichtigt mein Abschlag neue gesetz­liche Rege­lungen?

Hier erklären wir, was aktuell Ihren Ab­schlag beein­flusst.

Warum werden Ver­träge ge­kündigt?

Hier erklären wir die Ver­trags­kündi­gungen und den weiteren Ablauf.

Nach­zahlung zu hoch – was tun?

Hier er­fahren Sie, wohin Sie sich wen­den können.

Wie unterscheiden sich Grund- & Ersatzversorgung?

Hier erklären wir den Unterschied.

Fragen zu Abschlägen und Rechnung

Mit der Jahres­verbrauchs­abrechnung 2023 habe ich einen neuen Abschlags­plan erhalten. Welche Ent­lastungen sind dort berück­sichtigt?

Ihr neuer Abschlags­plan beinhaltet alle Ent­lastungen, soweit sie bei Er­stellung des Plans bekannt waren. Das heißt, der Be­rechnung der Gas­abschläge bis 31. März 2024 haben wir eine Mehr­wert­steuer von 7 % zugrunde gelegt. Ihre Gas­abschläge ab 1. April 2024 beinhalten dann wieder die Mehr­wert­steuer in Höhe von 19 %. 
Die Deckelung der Gas- und Strom­preise durch die gesetz­liche Preis­bremse ist zunächst bis Ende des Jahres vorge­sehen. Sollten Ihr Preis über dem Preis­deckel liegen, haben wir in Ihrem neuen Abschlags­plan die Ent­lastung durch die Preis­bremsen in allen Abschlägen bis zum 31.12.2023 berück­sichtigt. 

Berücksichtigt mein Abschlag aus 2022 oder der ersten Jahreshälfte 2023 die Gaspreis­bremse oder die Strompreis­bremse?

Inzwischen sollten alle unsere Kunden

  • entweder ein persönliches Info-Schreiben zur Preisbremse mit Nennung Ihrer Jahresverbrauchsprognose und dem sich daraus für sie ergebenden Entlastungsbetrag
  • oder ihre turnusmäßige Jahresrechnung, auf welcher diese Informationen ebenfalls stehen

erhalten haben. Dabei wurde die Preisbremse für die Ermittlung der Abschlagshöhe bereits berücksichtigt. Falls Sie beides noch nicht bekommen haben, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.

Ältere Abschlagspläne, die im Dezember anlässlich der Preiserhöhung verschickt wurden, konnten die Preisbremse noch nicht berücksichtigen. Haben Sie im Januar oder Februar 2023 bereits eine Änderung Ihres Abschlags durch unseren Kundenservice veranlasst? Dann kann es sinnvoll sein, eine weitere Absenkung im Zuge der Info-Schreiben zur Preisbremse wieder rückgängig zu machen, um eine hohe Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden.

Wie wirkt sich die Mehr­wert­steuer-Senkung auf meine Rech­nung aus?

Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 % sollen die Gasverbraucher entlastet werden. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie viel Gas verbraucht wird und wie hoch der Gaspreis ist. Pauschal kann gesagt werden, dass die Entlastung ca. 10 % des Gesamtbetrages ausmacht. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr spart durch die Senkung im Moment ungefähr 400 €.

In meinem neuen Abschlagsplan wird die Umsatzsteuer weiter mit 19 statt mit 7 % berechnet. Ist das richtig?

Die Umsatz­steuersenkung auf Gas und Wärme kommt bei der Jahres­abrechnung oder einer zwischen­zeitlichen Schluss­rechnung sicher zum Tragen. Eine Anpassung der Abschlags­zahlungen ist gesetz­lich nicht unbedingt not­wendig. Neue Abschlags­pläne berück­sichtigen natürlich die aktuell geltende Umsatz­steuer. Das heißt, die Umsatz­steuer­senkung kommt Ihnen in jedem Fall zugute; Ihnen geht die Ent­lastung nicht verloren. Sollten Sie Ihren Abschlags­betrag dennoch anpassen wollen, können Sie das indi­viduell in unserem Kunden­portal erledigen.

In meinem Abschlagsplan aus 2022 steht der Dezember-Abschlag. Ist das richtig?

Erst mal bleibt der Dezemberabschlag ja bestehen – darum wird er im Abschlagsplan auch genannt. Aber: Er wurde im Rahmen der Dezemberhilfe vom Bund übernommen. Wir haben ihn daher nicht von Ihrem Konto eingezogen. Bei einem bestehenden Dauerauftrag konnte diese eine Zahlung durch Sie ausgesetzt werden. Wichtig zu wissen: Der Abschlagsbetrag und der Betrag für die Dezemberhilfe müssen nicht übereinstimmen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der kommenden Jahresverbrauchsrechnung. Alle Infos hierzu finden Sie hier

Wann sollte ich selbst meinen Abschlag anpassen?

Ihre aktuellen Abschläge berechnen sich auf Basis Ihres Verbrauchs des Vor­jahres und der aktuellen Preise. Die Abschlags­höhe wird mit jeder Jahres­verbrauchs­abrechnung neu angepasst. Wenn Sie denken, dass Sie auf­grund geänderter Verbrauchs­verhältnisse mehr oder weniger verbrauchen und die Abschläge nicht passen, können Sie diese gern in unserem Kunden­portal ändern.

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