Die aktuelle Lage führt auch zu vielen Fragen rund um Ihren Vertrag. Hier geben wir die wichtigsten Antworten.
Berücksichtigt mein Abschlag neue gesetzliche Regelungen?
Hier erklären wir, was aktuell Ihren Abschlag beeinflusst.
Warum werden Verträge gekündigt?
Hier erklären wir die Vertragskündigungen und den weiteren Ablauf.
Nachzahlung zu hoch – was tun?
Hier erfahren Sie, wohin Sie sich wenden können.
Wie unterscheiden sich Grund- & Ersatzversorgung?
Hier erklären wir den Unterschied.
Fragen zu Abschlägen und Rechnung
Ihr neuer Abschlagsplan beinhaltet alle Entlastungen, soweit sie bei Erstellung des Plans bekannt waren. Das heißt, der Berechnung der Gasabschläge bis 31. März 2024 haben wir eine Mehrwertsteuer von 7 % zugrunde gelegt. Ihre Gasabschläge ab 1. April 2024 beinhalten dann wieder die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Die Deckelung der Gas- und Strompreise durch die gesetzliche Preisbremse ist zunächst bis Ende des Jahres vorgesehen. Sollten Ihr Preis über dem Preisdeckel liegen, haben wir in Ihrem neuen Abschlagsplan die Entlastung durch die Preisbremsen in allen Abschlägen bis zum 31.12.2023 berücksichtigt.
Inzwischen sollten alle unsere Kunden
- entweder ein persönliches Info-Schreiben zur Preisbremse mit Nennung Ihrer Jahresverbrauchsprognose und dem sich daraus für sie ergebenden Entlastungsbetrag
- oder ihre turnusmäßige Jahresrechnung, auf welcher diese Informationen ebenfalls stehen
erhalten haben. Dabei wurde die Preisbremse für die Ermittlung der Abschlagshöhe bereits berücksichtigt. Falls Sie beides noch nicht bekommen haben, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.
Ältere Abschlagspläne, die im Dezember anlässlich der Preiserhöhung verschickt wurden, konnten die Preisbremse noch nicht berücksichtigen. Haben Sie im Januar oder Februar 2023 bereits eine Änderung Ihres Abschlags durch unseren Kundenservice veranlasst? Dann kann es sinnvoll sein, eine weitere Absenkung im Zuge der Info-Schreiben zur Preisbremse wieder rückgängig zu machen, um eine hohe Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden.
Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 % sollen die Gasverbraucher entlastet werden. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie viel Gas verbraucht wird und wie hoch der Gaspreis ist. Pauschal kann gesagt werden, dass die Entlastung ca. 10 % des Gesamtbetrages ausmacht. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr spart durch die Senkung im Moment ungefähr 400 €.
Die Umsatzsteuersenkung auf Gas und Wärme kommt bei der Jahresabrechnung oder einer zwischenzeitlichen Schlussrechnung sicher zum Tragen. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist gesetzlich nicht unbedingt notwendig. Neue Abschlagspläne berücksichtigen natürlich die aktuell geltende Umsatzsteuer. Das heißt, die Umsatzsteuersenkung kommt Ihnen in jedem Fall zugute; Ihnen geht die Entlastung nicht verloren. Sollten Sie Ihren Abschlagsbetrag dennoch anpassen wollen, können Sie das individuell in unserem Kundenportal erledigen.
Erst mal bleibt der Dezemberabschlag ja bestehen – darum wird er im Abschlagsplan auch genannt. Aber: Er wurde im Rahmen der Dezemberhilfe vom Bund übernommen. Wir haben ihn daher nicht von Ihrem Konto eingezogen. Bei einem bestehenden Dauerauftrag konnte diese eine Zahlung durch Sie ausgesetzt werden. Wichtig zu wissen: Der Abschlagsbetrag und der Betrag für die Dezemberhilfe müssen nicht übereinstimmen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der kommenden Jahresverbrauchsrechnung. Alle Infos hierzu finden Sie hier.
Ihre aktuellen Abschläge berechnen sich auf Basis Ihres Verbrauchs des Vorjahres und der aktuellen Preise. Die Abschlagshöhe wird mit jeder Jahresverbrauchsabrechnung neu angepasst. Wenn Sie denken, dass Sie aufgrund geänderter Verbrauchsverhältnisse mehr oder weniger verbrauchen und die Abschläge nicht passen, können Sie diese gern in unserem Kundenportal ändern.
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Nachzahlung zu hoch – was tun?
Zusammen mit unserer Partnerbank bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Nachzahlungsbetrag in bequemen Raten zurückzuzahlen. Sie können - zu einem fairen effektiven Jahreszins - zwischen einer Laufzeit von 6 – 12 Monaten wählen. Schicken Sie Ihre Anfrage gern an finzanzierung (at) erenja.de. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Vertragskontonummer an.