Sie wollen sich über die Grund- oder Ersatzversorgung informieren? Oder wissen, in welchen Orten Erenja Grundversorger ist? Wir haben alles wichtige an einer Stelle für Sie gesammelt.
Noch brauchen wir Erdgas als Übergangstechnologie, um unseren Wärmebedarf zu decken. Doch den unvermeidbaren CO2-Ausstoß kann man zum Glück kompensieren. Wenn das geschieht, spricht man von Klimagas. Damit schützen wir alle das Klima, denn mit jeder verbrauchten Kilowattstunde werden weltweit Projekte zur CO2-Einsparung, die es sonst vielleicht nicht gäbe, unterstützt. Unser Klimagas ist vom TÜV Nord zertifiziert als "Klimaneutrales Gasprodukt" - alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft.
Einfacher Wechsel
Sie bestellen online, den Rest machen wir. Nahtlos, kostenfrei, mit durchgehender Versorgung.
Ihre Vorteile
Faire Preise, starker Service, auf Wunsch persönliche Beratung: für Sie ein gutes Gefühl.
Großes grünes Plus
Mit Ihrer Entscheidung für unser Klimagas können Projekte zum Umweltschutz gefördert werden.
Gradtagszahlen (GTZ) sind der „Gradmesser“ für Ihren Energieverbrauch zum Heizen. Die Zahlen ab 2021 haben wir zusammen mit einer ausführlichen Erklärung der GTZ auf einer Sonderseite zusammengetragen.
Förderprogramm
Prüfen Sie gleich hier die Fördermöglichkeiten durch Erenja.
Was ist Klimagas?
Hier erklären wir, was sich hinter Klimagas verbirgt.
Verbrauchabrechnung
Erfahren Sie hier, wieso Gas in kWh und Kubikmetern angegeben wird.
Gas sparen
Tipps zum Erdgas sparen – Informieren Sie sich hier, wie einfach es sein kann.
Was verbirgt sich hinter Klimagas?
Solange wir unseren Wärmebedarf nicht allein durch erneuerbare Energien decken können, kommt es zum unvermeidbaren CO2-Ausstoß. Zum Glück kann man diesen bei herkömmlichem Erdgas kompensieren. Wenn das geschieht, spricht man von Klimagas.
Das Naturprodukt Erdgas gilt unter allen fossilen Brennstoffen als der sauberste. Doch auch, wenn wir Erdgas verbrauchen, wird Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Um diesen Ausstoß zu kompensieren, fördern wir anerkannte internationale Klimaschutzprojekte, die wiederum genau diese CO2-Mengen einsparen.
Obwohl Sie wie gewohnt Erdgas nutzen, leisten Sie gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Denn nun unterstützen Sie mit jeder verbrauchten Kilowattstunde weltweit Projekte zur CO2-Einsparung, die es sonst vielleicht nicht gäbe.
Klima muss global gedacht werden. CO2-Emissionen, die in Deutschland entstehen, können daher gut auch in anderen Teilen der Welt ausgeglichen werden - vorzugsweise in Entwicklungs- und Schwellenländern. Denn mit vergleichsweise geringem Aufwand können Klimaschutzprojekte dort eine enorme Wirkung erzielen. Und: Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sorgen zudem für Technologietransfer und nachhaltige Entwicklung, schaffen Arbeitsplätze und verbessern den Lebensstandard vor Ort. Derzeit unterstützen wir neben anderen zwei Wasserkraft-Projekte in China.
Alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft. Unser Klimagas ist außerdem vom TÜV Nord als „Klimaneutrales Gasprodukt“ zertifiziert.
Störung in der Gasversorgung melden
Sie haben eine Störung in der Gasversorgung bemerkt? Melden Sie das unbedingt und unverzüglich Ihrem Netzbetreiber.
Im Versorgungsgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH
Die richtige Telefonnummer finden Sie hier mit einem Klick.
Im Notfall oder bei unbekanntem Netzbetreiber
Wenden Sie sich bitte an Polizei (110) oder Feuerwehr in Ihrem Ort.
Verbrauchsabrechnung Gas
Der Gasverbrauch wird im Allgemeinen auf der Endkundenrechnung in der Einheit Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Auf Ihrem heimischen Gaszähler wird der Verbrauch in Kubikmeter (m³) aufgeführt. Doch warum gibt es die unterschiedlichen Einheiten und wie erfolgt die Umrechnung?
Die Qualität von Erdgas, insbesondere der Brennwert, kann stark variieren. Der Brennwert gilt als Qualitätsmerkmal und gibt an, wie viel Leistung beziehungsweise Energie in einem normierten Kubikmeter Erdgas steckt. Die Umrechnung des Kubikmeterverbrauchs in Kilowattstunden erfolgt mit folgender Formel:
Thermische Energie = Gasverbrauch x Brennwert x Zustandszahl
(kwh = m³ x kWh/m³ x Z)
Der Gasverbrauch wird anhand des Deltas „alter Zählerstand” und „neuer Zählerstand” an Ihrem Gaszähler gemessen. Die Menge wird in Kubikmeter (m³) angegeben.
Der Gasverbrauch muss in einen Normzustand umgerechnet werden, was durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z erfolgt. Die Zustandszahl gibt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand an. Zur Berechnung werden Gasdruck und Gastemperatur am jeweiligen Ort zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Die Zustandszahl Z wird kundenspezifisch berechnet und findet sich daher auch auf der Rechnung wieder.
Wie die Zustandszahl Z wird auch der Abrechnungsbrennwert kundenindividuell ermittelt. Der Abrechnungsbrennwert gibt den Energiegehalt (kWh/m³) an, wie viel Energie ein Kubikmeter Gas beim Verbrennungsprozess freisetzt. Dadurch werden die natürlichen Schwankungen des Energiegehalts berücksichtigt.
Dieser Wert gibt Ihren Klimagasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Der am Zähler gemessene Erdgasverbrauch (m³) wird durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z in ein Normvolumen umgerechnet, was wiederum mit dem Brennwert multipliziert wird.
Steuern, Abgaben und Gebühren auf Gas
Beim Erdgas fallen Konzessionsabgaben, Steuern, Abgaben und Umlagen an, die wir an Sie weitergeben müssen. Hier gibt es dazu alle Infos.
Um für den kommenden Winter vorzusorgen, hat die Bundesregierung alle Betreiber von Gasspeicher-Anlagen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. So soll einerseits die Energieversorgung in den kalten Monaten gewährleistet und andererseits heftige Preisausschläge eingedämmt werden. Das neue Gasspeichergesetz gibt entsprechende Füllstände vor, aktuell: 1. Oktober 85 %, 1. November 95 %, 1. Februar 40 %. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, hat die Bundesregierung gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine neue Speicherumlage eingeführt, die ab 1. Oktober 2022 erhoben wird. Die Höhe der Umlage beträgt 0,07 ct/kWh.
Jeder Gasversorger bekommt die neue Umlage in Rechnung gestellt und muss sie an seine Kund*innen weitergeben. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig geprüft und angepasst – das kann bei späteren Anpassungen dann teurer, aber auch preiswerter werden.
Die Bilanzierungsumlage wurde 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 (Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor) zu decken. Hierbei geht es um den Gasfluss in den Netzen sowie den Geldfluss im Bilanzkreis zwischen den Netzen. Die Bilanzierungsumlage wurde bisher jährlich zum 1. Oktober festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. Der Satz der Bilanzierungsumlage wird getrennt für SLP- und RLM-Lieferstellen* angegeben. Im Jahr 2021/2022 lag die Höhe der Bilanzierungsumlage bei 0,00 ct/kWh. Zum 1. Oktober 2022 wird sie für SLP-Lieferstellen auf 0,68 ct/kWh angehoben.
*Die Abkürzung SLP bedeutet Standardlastprofil. Es wird zur Bestimmung des erwarteten Strom-Energiebedarfs von kleineren Verbrauchern genutzt. Kleinere Verbraucher sind beispielsweise Haushalte, kleine Supermärkte oder Reisebüros.
Die Abkürzung RLM steht für „Registrierende Leistungsmessung“. RLM-Zähler werden bei Kunden eingesetzt, die einen sehr hohen Verbrauch haben. Für Erdgas ist der Einbau eines RLM-Zählers ab 1.500.000 kWh Energieverbrauch pro Jahr gesetzlich verpflichtet.
Sie wird auf die Nettoarbeitspreise aufgeschlagen und beträgt zurzeit 0,55 Cent/kWh.
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Erdgasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.
Derzeit gelten folgende Höchstbeträge:
Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden mit bis zu
25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,61 Cent/ kWh
Bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden mit bis zu
25.000 Einwohnern: 0,22 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,27 Cent/ kWh
Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Ab 01. Januar 2021 tritt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen ab 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Gasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.
Der CO2-Preis ist eine neue gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Preis von ca. 0,54 Cent/kWh brutto in 2021. In den Folgejahren soll der CO2-Preis sukzessive weiter steigen, bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2-Emission.
Berechnung CO2-Preis je kWh Erdgas für das Jahr 2021:
CO2-Preis | CO2-Emission Erdgas | CO2-Preis je kWh Erdgas | |
25 €/t 2500 ct/1000 kg | netto | brutto | |
2,5 ct/kg | 0,182 kg/kWh | 0,455 ct/kWh | 0,54 ct/kWh |
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