Erdgas

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Noch brauchen wir Erdgas als Übergangstechnologie, um unseren Wärmebedarf zu decken. Doch den unvermeidbaren CO2-Ausstoß kann man zum Glück kompensieren. Wenn das geschieht, spricht man von Klimagas. Damit schützen wir alle das Klima, denn mit jeder verbrauchten Kilowattstunde werden weltweit Projekte zur CO2-Einsparung, die es sonst vielleicht nicht gäbe, unterstützt. Unser Klimagas ist vom TÜV Nord zertifiziert als "Klimaneutrales Gasprodukt" - alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft.

Einfacher Wechsel

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Ihre Vorteile

Faire Preise, starker Service, auf Wunsch persönliche Beratung: für Sie ein gutes Gefühl.

Großes grünes Plus

Mit Ihrer Entscheidung für unser Klimagas können Projekte zum Umweltschutz gefördert werden.

Grund- und Ersatz­versorgung

Sie wollen sich über die Grund- oder Ersatzversorgung informieren? Oder wissen, in welchen Orten Erenja Grundversorger ist? Wir haben alles wichtige an einer Stelle für Sie gesammelt.

Gradtagszahlen

Gradtagszahlen (GTZ) sind der „Gradmesser“ für Ihren Energieverbrauch zum Heizen. Die Zahlen ab 2021 haben wir zusammen mit einer ausführlichen Erklärung der GTZ auf einer Sonderseite zusammengetragen.

Gas sparen

Tipps zum Erdgas sparen – Infor­mieren Sie sich hier, wie einfach es sein kann.

Was ist Klimagas?

Hier erklären wir, was sich hinter Klima­gas verbirgt.

Verbrauchabrechnung

Erfahren Sie hier, wieso Gas in kWh und Kubik­metern ange­geben wird.

Was verbirgt sich hinter Klimagas?

Was bedeutet Klimagas?

Solange wir unseren Wärmebedarf nicht allein durch erneuerbare Energien decken können, kommt es zum unvermeidbaren CO2-Ausstoß. Zum Glück kann man diesen bei herkömmlichem Erdgas kompensieren. Wenn das geschieht, spricht man von Klimagas.
 

Wie wird Erdgas klimaneutral?

Das Naturprodukt Erdgas gilt unter allen fossilen Brennstoffen als der sauberste. Doch auch, wenn wir Erdgas verbrauchen, wird Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Um diesen Ausstoß zu kompensieren, fördern wir anerkannte internationale Klimaschutzprojekte, die wiederum genau diese CO2-Mengen einsparen.

Wie profitieren Sie als Kund*innen?

Obwohl Sie wie gewohnt Erdgas nutzen, leisten Sie gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Denn nun unterstützen Sie mit jeder verbrauchten Kilowattstunde weltweit Projekte zur CO2-Einsparung, die es sonst vielleicht nicht gäbe.

Und welche Klimaschutzprojekte unterstützt Erenja?

Klima muss global gedacht werden. CO2-Emissionen, die in Deutschland entstehen, können daher gut auch in anderen Teilen der Welt ausgeglichen werden - vorzugsweise in Entwicklungs- und Schwellenländern. Denn mit vergleichsweise geringem Aufwand können Klimaschutzprojekte dort eine enorme Wirkung erzielen. Und: Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sorgen zudem für Technologietransfer und nachhaltige Entwicklung, schaffen Arbeitsplätze und verbessern den Lebensstandard vor Ort. Derzeit unterstützen wir neben anderen zwei Wasserkraft-Projekte in China.

Wie weiß ich, dass wirklich CO2-Emissionen eingespart werden?

Alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft. Unser Klimagas ist außerdem vom TÜV Nord als „Klimaneutrales Gasprodukt“ zertifiziert.

Störung in der Gasversorgung melden

Sie haben eine Störung in der Gas­ver­sorgung bemerkt? Melden Sie das un­bedingt und un­ver­züglich Ihrem Netz­be­treiber.

Im Versorgungsgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH

Die richtige Telefonnummer finden Sie hier mit einem Klick.

Im Notfall oder bei unbekanntem Netzbetreiber

Wenden Sie sich bitte an Polizei (110) oder Feuerwehr in Ihrem Ort.

Verbrauchsabrechnung Gas

Der Gasverbrauch wird im Allgemeinen auf der Endkundenrechnung in der Einheit Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Auf Ihrem heimischen Gaszähler wird der Verbrauch in Kubikmeter (m³) aufgeführt. Doch warum gibt es die unterschiedlichen Einheiten und wie erfolgt die Umrechnung?

Die Qualität von Erdgas, insbesondere der Brennwert, kann stark variieren. Der Brennwert gilt als Qualitätsmerkmal und gibt an, wie viel Leistung beziehungsweise Energie in einem normierten Kubikmeter Erdgas steckt. Die Umrechnung des Kubikmeterverbrauchs in Kilowattstunden erfolgt mit folgender Formel:

Thermische Energie = Gasverbrauch x Brennwert x Zustandszahl
(kwh = m³ x kWh/m³ x Z)

Gasverbrauch

Der Gasverbrauch wird anhand des Deltas „alter Zählerstand” und „neuer Zählerstand” an Ihrem Gaszähler gemessen. Die Menge wird in Kubikmeter (m³) angegeben.

Zustandszahl (Z)

Der Gasverbrauch muss in einen Normzustand umgerechnet werden, was durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z erfolgt. Die Zustandszahl gibt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand an. Zur Berechnung werden Gasdruck und Gastemperatur am jeweiligen Ort zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Die Zustandszahl Z wird kundenspezifisch berechnet und findet sich daher auch auf der Rechnung wieder.

Brennwert (kWh/m³)

Wie die Zustandszahl Z wird auch der Abrechnungsbrennwert kundenindividuell ermittelt. Der Abrechnungsbrennwert gibt den Energiegehalt (kWh/m³) an, wie viel Energie ein Kubikmeter Gas beim Verbrennungsprozess freisetzt. Dadurch werden die natürlichen Schwankungen des Energiegehalts berücksichtigt.

Thermische Energie (kWh)

Dieser Wert gibt Ihren Klimagasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Der am Zähler gemessene Erdgasverbrauch (m³) wird durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z in ein Normvolumen umgerechnet, was wiederum mit dem Brennwert multipliziert wird.

Steuern, Abgaben und Gebühren auf Gas

Beim Erdgas fallen Konzessionsabgaben, Steuern, Abgaben und Umlagen an, die wir an Sie weitergeben müssen. Hier gibt es dazu alle Infos.

Warum gibt es die Gasspeicherumlage und was bedeutet sie?

Um für den kommenden Winter vorzusorgen, hat die Bundesregierung alle Betreiber von Gasspeicher-Anlagen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. So soll einerseits die Energieversorgung in den kalten Monaten gewährleistet und andererseits heftige Preisausschläge eingedämmt werden. Das neue Gasspeichergesetz gibt entsprechende Füllstände vor, aktuell: 1. Oktober 85 %, 1. November 95 %, 1. Februar 40 %. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, hat die Bundesregierung gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine neue Speicherumlage eingeführt, die ab 1. Oktober 2022 erhoben wird. Die Höhe der Umlage beträgt 0,07 ct/kWh.

Jeder Gasversorger bekommt die neue Umlage in Rechnung gestellt und muss sie an seine Kund*innen weitergeben. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig geprüft und angepasst – das kann bei späteren Anpassungen dann teurer, aber auch preiswerter werden.

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage wurde 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 (Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor) zu decken. Hierbei geht es um den Gasfluss in den Netzen sowie den Geldfluss im Bilanzkreis zwischen den Netzen. Die Bilanzierungsumlage wurde bisher jährlich zum 1. Oktober festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. Der Satz der Bilanzierungsumlage wird getrennt für SLP- und RLM-Lieferstellen* angegeben. Im Jahr 2021/2022 lag die Höhe der Bilanzierungsumlage bei 0,00 ct/kWh. Zum 1. Oktober 2022 wird sie für SLP-Lieferstellen auf 0,68 ct/kWh angehoben.

*Die Abkürzung SLP bedeutet Standardlastprofil. Es wird zur Bestimmung des erwarteten Energiebedarfs von kleineren Verbrauchern genutzt. Kleinere Verbraucher sind beispielsweise Haushalte, kleine Supermärkte oder Reisebüros.
  Die Abkürzung RLM steht für „Registrierende Leistungsmessung“. RLM-Zähler werden bei Kunden eingesetzt, die einen sehr hohen Verbrauch haben. Für Erdgas ist der Einbau eines RLM-Zählers ab 1.500.000 kWh Energieverbrauch pro Jahr gesetzlich verpflichtet.

Wie hoch ist die ermäßigte Energiesteuer auf Klimagas?

Sie wird auf die Nettoarbeitspreise aufgeschlagen und beträgt zurzeit 0,55 Cent/kWh.

Was ist die Konzessionsabgabe?

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Erdgasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.

Derzeit gelten folgende Höchstbeträge:

Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden mit bis zu

25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,61 Cent/ kWh

Bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden mit bis zu

25.000 Einwohnern: 0,22 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,27 Cent/ kWh

Warum gibt es den CO2-Preis?

Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Am 01. Januar 2021 trat das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen seit 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Gasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.

Der CO2-Preis ist eine gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen steigt jedes Jahr. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde.

CO2-Preis je kWh Erdgas für die Jahre 2021-2026:

Jahr20212022 + 2023202420252026
CO2-Preis25 €/t
2,5 ct/kg
30 €/t
3 ct/kg
35 €/t
3,5 ct/kg
45 €/t
4,5 ct/kg
55 €/t
5,5 ct/kg
CO2-Preis je kWh Erdgas netto0,455 ct/kWh0,546 ct/kWh0,637 ct/kWh0,819 ct/kWh1 ct/kWh
CO2-Preis je kWh Erdgas brutto0,54 ct/kWh0,65 ct/kWh0,758 ct/kWh0,975 ct/kWh1,191 ct/kWh

Die Bundesregierung plant jedoch, die Preise für die nächsten Jahre stärker zu erhöhen.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zum CO2-Preis

Um Mieter zu entlasten und Vermietern einen Anreiz für Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen zu geben, wurde ab 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) eingeführt. Dabei gibt es eine stufenweise Aufteilung der CO2-Kosten: Je weniger CO2 pro Quadratmeter ausgestoßen wird, desto geringer ist der Anteil, den Vermieter zahlen müssen.

Die Kostenaufteilungspflicht gilt erst für Abrechnungszeiträume, die mit oder ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Das heißt für Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben, aber erst danach enden, tragen Mieter noch die vollen CO2-Kosten. Ab dann müssen Vermieter in ihren Heizkostenabrechnungen den CO2-Betrag inkl. eigenem Anteil ausweisen. Mieter mit Gasetagenheizung zahlen vorab die gesamte CO2-Abgabe, haben aber einen anteiligen Rückerstattungsanspruch gegenüber ihrem Vermieter. Für die Aufteilung der CO2-Kosten stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Vermietern und Mietern ein CO2-Rechentool zur Verfügung.

Mehr Informationen zum Gesetz und das 10-stufige Modell zur Kostenteilung finden Sie hier.

Hier versorgen wir Sie:

Prinzipalmarkt in Münster

Münsterland 

Ahaus; Altenberge; Anröchte; Ascheberg; Beelen; Billerbeck; Coesfeld; Drensteinfurt; Dülmen; Emsdetten; Ennigerloh; Erwitte; Everswinkel; Gescher; Greven; Gronau; Haltern am See; Havixbeck; Heek; Horstmar; Ibbenbüren; Ladbergen; Laer; Legden; Lengerich; Lotte; Lüdinghausen; Metelen; Münster; Nordkirchen; Nordwalde; Nottuln; Ochtrup; Oelde; Olfen; Ostbevern; Recke; Reken; Rosendahl; Saerbeck; Sassenberg; Schöppingen; Senden; Sendenhorst; Stadtlohn; Steinfurt; Südlohn; Tecklenburg; Telgte; Vreden; Wadersloh; Warendorf; Westerkappeln; Wettringen

Niederrhein

Alpen; Bedburg-Hau; Bocholt; Borken; Dinslaken; Duisburg; Emmerich; Geldern; Goch; Grefrath; Hamminkeln; Isselburg; Issum; Kamp-Lintfort; Kempen; Kerken; Kevelaer; Kleve; Kranenburg; Krefeld; Linnich; Meerbusch; Mettmann; Moers; Mülheim; Nettetal; Neukirchen-Vluyn; Neuss; Oberhausen; Raesfeld; Rees; Rhede; Rheinberg; Rheurdt; Schermbeck; Sonsbeck; Straelen; Uedem; Velen; Voerde; Wachtendonk; Weeze; Wesel; Willich; Xanten

Windmühle in Xanten
Burg Bad Bentheim

Niedersachsen

Alfhausen; Andervenne; Ankum; Bad Bentheim; Bad Iburg; Bad Laer; Bad Sassendorf; Badbergen; Bawinkel; Beesten; Belm; Berge; Bippen; Bersenbrück; Bramsche; Bückeburg; Diepenau; Eggermühlen; Emlichheim; Emsbüren; Engden; Esche; Estorf; Freren; Fürstenau; Geeste; Gehrde; Georgsdorf; Georgsmarienhütte; Gersten; Getelo; Glandorf; Gölenkamp; Handrup; Hasbergen; Hoogstede; Husum; Isterberg; Itterbeck; Kettenkamp; Laar; Landesbergen; Langen; Leese; Lingen; Linsburg; Lünne; Meerbeck; Melle; Merzen; Messingen; Neuenhaus; Neustadt; Nordhorn; Nortrup; Ohne; Osnabrück; Osterwald; Quendorf; Raddestorf; Rheine; Rieste; Ringe; Salzbergen; Samern; Schapen; Schüttorf; Spelle; Steyerberg; Stolzenau; Thuine; Twist; Uchte; Uelsen; Voltlage; Wagenfeld; Wallenhorst; Warmsen; Wettrup; Wiedensahl; Wielen; Wietmarschen; Wilsum

Ostwestfalen

Bad Oeynhausen; Bünde; Delbrück; Enger; Espelkamp; Halle; Herford; Herzebrock-Clarholz; Hiddenhausen; Hille; Hopsten; Hörstel; Hüllhorst; Kalletal; Kirchlengern; Lage; Langenberg; Lienen; Lippetal; Lippstadt; Löhne; Lübbecke; Mettingen; Minden; Möhnesee; Neuenkirchen; Petershagen; Porta Westfalica; Preußisch Oldendorf; Rahden; Rehburg-Loccum; Rheda-Wiedenbrück; Rietberg; Rödinghausen; Rüthen; Spenge; Stemwede; Verl; Vlotho; Warstein

Kaiser Wilhelm Denkmal in Porta Westfalica
Zeche Consol in Gelsenkirchen

Ruhrgebiet

Beckum; Bottrop; Castrop-Rauxel; Datteln; Dorsten; Gelsenkirchen; Gladbeck; Hagen; Herten; Lünen; Marl; Oer-Erkenschwick; Recklinghausen; Selm; Waltrop; Welver; Werne

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