Energie­ausweis

Für die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes

Für Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten wollen, gilt in Deutschland die Energieausweispflicht. In diesem „Energie-Pass“ wird die Energieeffizienzklasse einer Immobilie dokumentiert.

Zusätzlich ist in ihm vermerkt, mit welchen Sanierungsmaßnahmen die Effizienz verbessert werden kann. Der Energieausweis schafft Transparenz und steigert die Fairness bei Immobilienverkauf und -vermietung.

So funktioniert der Energieausweis

  • Bei Erenja erhalten Sie nur den verbrauchsorientierten Energieausweis, der für die meisten Immobilien ausreicht. Die Unterschiede zu einem Bedarfsausweis hat die Verbraucherzentrale erklärt.
  • Ihr Energieausweis wird von zertifizierten Fachleuten ausgestellt. Sie ermitteln die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes aus den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre.
  • Die Recherche von Verbrauchsdaten ist bei Klimagas-Kund*innen im Preis enthalten.
  • Die energetische „Gesamtnote“ lässt sich auf einer Skala von A+ bis H unmittelbar ablesen.
  • Der Energieausweis listet zusätzlich auf, mit welchen baulichen und technischen Maßnahmen sich die Energieeffizienz steigern lässt und
  • er ist zehn Jahre gültig.

Preise

Festpreis für Wohngebäude:

  • 89 Euro Sonderpreis für Erenja-Kund*innen
  • 129 Euro für Nicht-Kund*innen

Gewerbegebäude

  • 119 € Sonderpreis für Erenja-Kund*innen
  • 149 € für Nicht-Kund*innen

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FAQs

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude. Denn er vermittelt mit verschiedenen Kennziffern ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses. Zu dem Dokument gehören auch Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Er ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Benötigt jeder Hausbesitzer einen Energieausweis?

Fast alle Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden sollen, benötigen nach dem Gebäudeenergiegesetz einen Energieausweis.

Ausnahmen bilden dabei:

  • Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
  • Ferienhäuser, die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden
  • Gebäude unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz
  • Gebäude mit besonderer Nutzung wie beispielsweise Ställe

Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen. Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Brauche ich für meine Wohnung einen Energieausweis?

Auch für einzelne Wohnungen, die verkauft oder neu vermietet werden sollen, gilt die Energieausweis-Pflicht. Der Ausweis wird in diesem Fall allerdings immer für das gesamte Gebäude erstellt und nicht nur für die einzelne Wohnung.

Was bedeutet die Skala von A+-H? Was sagen die Energieeffizienzklassen aus?

Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse liegt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses. Ein Gebäude, das exakt in der Mitte im gelben Farbbereich liegt, benötigt etwa 130 kWh/(m2a).

Die Effizienzklassen von A+ bis H geben den Energieverbrauch in kWh pro Quadratmeter an und lassen somit auch auf die möglichen Heizkosten pro Quadratmeter schließen.

Was passiert wenn man keinen Energieausweis hat?

Wenn Gebäudeeigentümer den Energieausweis gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich machen, gilt dies gemäß GEG als Ordnungswidrigkeit. Kauf- oder Mietinteressenten können den Verstoß bei der zuständigen Behörde anzeigen. Sie ist verpflichtet, der Angelegenheit nachzugehen.

Verstöße bei der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Wer kontrolliert ob ein Energieausweis vorliegt?

Die Zuständigkeit für Energieausweise ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie liegt meist bei den unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämtern der Kommunen oder Kreise, in denen sich die Gebäude befinden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Der Unterschied liegt in der unterschiedlichen Erhebung und Berechnung der notwendigen Daten.

  • Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt. Die berechneten Kennwerte sind somit unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner.
  • Beim Verbrauchsausweis sind vor allem die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre relevant. Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt. Somit sind Verbrauchsausweise abhängig vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten.
Wie berechnet man den Energieverbrauch eines Hauses?

Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.

Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über so genannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Dies hat den Effekt, dass zum Beispiel besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen.

Was ist ein guter Wert im Energieausweis?/ Wie hoch darf der Energiebedarf eines Hauses sein?

Die Energiekennziffern in der Mitte des Farbbandes zeigen, wie viel Energie "typische" Gebäude benötigen. So braucht ein Neubau, je nach Gebäudegröße, typischerweise um die 50 kWh/(m2a) und liegt damit in der Energieeffizienzklasse A oder B. Der Durchschnitt der Wohngebäude in Deutschland hat einen Verbrauch von rund 160 kWh/(m2a) und befindet sich in Klasse E. Dagegen verbraucht ein unsaniertes Einfamilienhaus typischerweise über 200 kWh/(m2a) und rangiert damit weit hinten in der Skala, in Klasse G oder H.

Die Energieeffizienz eines Gebäudes können Sie anhand der Vergleichsgebäude also recht gut einschätzen. Je niedriger die jeweilige Zahl des Endenergiebedarfs ist, umso energieeffizienter ist die Immobilie.

Warum muss ich bei einer vorgenommenen Modernisierung für den Energieausweis Fotos einreichen?

Seit dem 01.05.21 schreibt der Gesetzgeber zusätzlich die Bewertung der Gebäude anhand geeigneter Fotos vor, damit die Qualität der Sanierungsempfehlungen verbessert werden kann.

Was ist der Unterschied beim Energieausweis für Wohngebäude und Gewerbegebäude?

Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Berechnungsarten aufgrund von unterschiedlichem Nutzungsverhalten.

Wer stellt einen Energieausweis aus? Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker.

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