Zahlungspause & Stundung
Bitte beachten Sie, dass eine Stundung / Zahlungspause grundsätzlich nur einmal in einem halben Jahr zulässig ist und maximal für eine Dauer von 4 Wochen.
Reicht die Stundung nicht aus? Dann können Sie hier einen Ratenplan (Finanzierung) für Ihre offenen Forderungen anfragen.
Was passiert als nächstes?
Aktuell haben wir ein hohes Anfrageaufkommen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte sehen Sie davon ab, sich telefonisch oder per E-Mail nach dem Stand der Bearbeitung Ihres Anliegens zu erkundigen. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie eine Nachricht von uns. Jede zusätzliche Nachfrage verlängert die Bearbeitungszeit aller übrigen Anliegen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
FAQs
Den Antrag für einen Zahlungsaufschub können Sie ganz einfach in unserem Online-Kundencenter vornehmen.
Eine Stundung können Sie maximal für einen Monat beantragen und damit die Zahlung maximal bis zu dieser Zeit hinauszögern.
Ein Zahlungsaufschub ist maximal einmal in einem halben Jahr möglich.
Sie können eine Zahlungspause mit uns vereinbaren, wenn Sie Ihre Rechnung oder Abschläge aus nachvollziehbaren Gründen unerwartet nicht sofort bezahlen können.
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