Abschlag
Zwei Möglichkeiten zur Abschlagsänderung
Zum einen haben Sie die Möglichkeit Ihren Abschlag im Voiceportal anzupassen unter folgender Telefonnummer: 0209/73089604.
Alternativ füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus:
Was passiert als nächstes?
Aktuell haben wir ein hohes Anfrageaufkommen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte sehen Sie davon ab, sich telefonisch oder per E-Mail nach dem Stand der Bearbeitung Ihres Anliegens zu erkundigen. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie eine Nachricht von uns. Jede zusätzliche Nachfrage verlängert die Bearbeitungszeit aller übrigen Anliegen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
FAQs Abschlag ändern
Generell gelten in den verschiedenen Sparten (Strom, Gas und Wasser) verschiedene Berechnungsgrundlagen für die Abschläge.
Für den Stromabschlag ist die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie die wesentlichen Stromverbrauchsgeräte (Durchlauferhitzer, Gefriertruhen, Waschmaschine etc.) maßgeblich.
Für den Gasabschlag ist im Wesentlichen die zu heizende Fläche in m² maßgeblich sowie die Tatsache, ob die Warmwasseraufbereitung ebenfalls über Gas stattfindet.
Der Fälligkeitstermin der Abschlagszahlung kann leider nicht angepasst werden. Den Abschlagsbetrag können Sie innerhalb eines Abrechnungszeitraumes bis zu drei Mal anpassen.
Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftige Monatspauschale zu errechnen.
Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Pauschalberechnung berücksichtigt werden.
Wir fordern die Monatsabschläge generell im Nachhinein an. Das heißt, 4 Wochen verbrauchen und erst dann zahlen.
Bitte beachten Sie, dass in einem Abrechnungsjahr lediglich 11 Abschläge erhoben werden. Der 12. Monatsabschlag wird mit der Jahresrechnung verrechnet.
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