Auswir­kungen auf Ver­träge

So beein­flusst der Energie­markt Ihren Vertrag

Als Konsequenz aus der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von ursprünglichen 7% für Gas- und Wärmelieferung zum 01.04.2024 erneut auf 19% erhöht. In Ihrer Schlussrechnung werden entsprechende Verbräuche bis zum 31.03.2024 mit dem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % berücksichtigt.

Die aktuelle Lage führt auch zu vielen Fragen rund um Ihren Vertrag. Hier geben wir die wich­tigsten Ant­worten.

Berücksichtigt mein Abschlag neue gesetz­liche Rege­lungen?

Hier erklären wir, was aktuell Ihren Ab­schlag beein­flusst.

Nach­zahlung zu hoch – was tun?

Hier er­fahren Sie, wohin Sie sich wen­den können.

Wie unterscheiden sich Grund- & Ersatzversorgung?

Hier erklären wir den Unterschied.

Fragen zu Abschlägen und Rechnung

Mit der Jahres­verbrauchs­abrechnung 2023 habe ich einen neuen Abschlags­plan erhalten. Welche Ent­lastungen sind dort berück­sichtigt?

Ihr neuer Abschlagsplan beinhaltet alle umsatzsteuerlichen Entlastungen, welche bis zum 31.03.2024 Gültigkeit besitzen. Das heißt, der Berechnung der Gas­abschläge bis 31. März 2024 haben wir eine Mehr­wert­steuer von 7 % zugrunde gelegt. Ihre Gas­abschläge ab 1. April 2024 beinhalten dann wieder die Mehr­wert­steuer in Höhe von 19 %.

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bleibt der monatliche Abschlag im gesamten Zeitraum – trotz unterschiedlicher Umsatzsteuersätze – gleich. Sollten Sie Ihren Abschlagsbetrag dennoch anpassen wollen, können Sie das individuell in unserem Kundenportal erledigen

Wie wirkt sich die Mehr­wert­steuer-Änderung auf meine Rech­nung aus?

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 % wurde ursprünglich eingeführt, um die Gasverbraucher zu entlasten. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde die Mehrwertsteuersenkung nun zum 01.04. wieder aufgehoben. 

Demnach werden in Ihrer Schlussrechnung zwei unterschiedliche Steuersätze berücksichtigt: Verbräuche werden für den Zeitraum 01.01.- 31.03.2024 abgegrenzt und mit 7% abgerechnet, während Verbräuche ab dem 01.04.2024 mit 19 % versteuert werden.

Wann sollte ich selbst meinen Abschlag anpassen?

Ihre aktuellen Abschläge berechnen sich auf Basis Ihres Verbrauchs des Vor­jahres und der aktuellen Preise. Die Abschlags­höhe wird mit jeder Jahres­verbrauchs­abrechnung neu angepasst. Wenn Sie denken, dass Sie auf­grund geänderter Verbrauchs­verhältnisse mehr oder weniger verbrauchen und die Abschläge nicht passen, können Sie diese gern in unserem Kunden­portal ändern.

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Nach­zah­lung zu hoch – was tun?

Zusammen mit unserer Partner­bank bieten wir Ihnen die Mög­lich­keit, den Nach­zahlungs­betrag in be­quemen Raten zurück­zuzahlen. Sie können  - zu einem fairen effek­tiven Jahres­zins - zwischen einer Lauf­zeit von 6 – 12 Monaten wählen. Schicken Sie Ihre An­frage gern an finzanzierung (at) erenja.de. Geben Sie dabei unbe­dingt Ihre Vertrags­konto­nummer an.

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