Zu viele Öko-Siegel: EU-Richtlinie gegen Greenwashing kommt

Mit der Wahrheit in der Werbung ist das so eine Sache. Dass etwas „klimaneutral“, „biologisch abbaubar“ oder „recyclingfähig“ ist, wird zwar gern behauptet doch selten belegt. Oft wird in der Werbung etwas versprochen, das so nicht stimmt oder schwer nachvollziehbar ist. Die EU-Kommission will das nun per Gesetz ändern.

Unglaublich: 230 Öko-Siegel in der EU

„Greenwashing“ nennt sich die Praxis, Produkte oder deren Herstellung als ökologischer zu bewerben, als sie es in Wahrheit sind. Besonders auffällig ist der Wildwuchs bei den Öko-Siegeln: 230 verschiedene Umweltlabel kursieren auf dem EU-Markt. Alle wollen den Verbraucher*innen signalisieren, dass diese Produkte geringere Umweltauswirkungen haben als andere vergleichbare Produkte. Doch die wenigsten Öko Label sind transparent. Eine Studie der EU-Kommission von 2020 ergab, dass 53 Prozent der Umweltaussagen über Produkte und Dienstleistungen vage oder irreführende, die meisten (40 Prozent) sogar gänzlich unbelegte Informationen enthalten.

Die Hälfte der Verbraucher misstraut Öko-Siegeln

Die Unternehmen schaden sich oder besser ihrer Glaubwürdigkeit mit dem „Greenwashing“ oftmals selbst: Der EU-Studie zufolge ist das Verbrauchervertrauen in Nachhaltigkeits-Versprechen „äußerst gering“. „Die Verbraucher verlieren sich in einem Dschungel grüner Behauptungen, ohne zu wissen, welche davon vertrauenswürdig sind“, erklärt die stellvertretende Generaldirektorin der europäischen Verbraucherschutzorganisation „BEUC“ Ursula Pachl bei Spiegel Online.

Die EU-Richtlinie Greenwashing soll Klarheit bringen

Zwar kann die Verwendung von Umweltaussagen ohne Beleg auch heute schon für irreführend und damit wettbewerbswidrig erklärt werden, allerdings ist die Rechtsprechung bislang uneinheitlich. Die „Green Claims Directive“, so der Name für den Gesetzesentwurf der EU, schlägt nun einheitliche Kriterien vor, die sicherstellen, dass beim Öko-Labeling Mindeststandards eingehalten werden. Das Ziel ist es, die Unternehmen davon abzuhalten, irreführende Aussagen über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen zu machen. Die Verbraucher*innen sollen verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Umwelt-Produktinformationen erhalten. Außerdem soll das Gesetz Unternehmen schützen, die ihre Erzeugnisse tatsächlich klimabewusst herstellen.

 

Jetzt müssen das Europaparlament und die EU-Staaten der „Green Claims Directive“ nur noch zustimmen. Ab 2026 soll das Gesetz dann in Kraft treten. Die EU-Länder haben damit zwei Jahre Zeit, die Änderungen zu übernehmen. 

EU führt ein Recht auf Reparatur ein

Übrigens: Verbraucher*innen sollen in Zukunft nicht nur vor „Greenwashing“ geschützt sein, sondern auch ein Recht auf Reparatur haben. Das leuchtet jedem sofort ein: Jahr für Jahr entstehen in der EU viele Millionen Tonnen Elektroschrott, weil defekte Geräte einfach ersetzt werden, anstatt sie zu reparieren. Wegwerfen ist in vielen Fällen bequemer, billiger und oft sogar alternativlos, weil eine Reparatur gar nicht vorgesehen ist oder durch die Bauart des Produkts verhindert wird. Die EU will deshalb die Gewährleistung für bestimmte Produkte erweitern, sodass man künftig einfordern kann, zum Beispiel seinen noch gar nicht so alten Staubsauger reparieren zu lassen. Geschieht das innerhalb der Gewährleistungsfrist, soll sich die Gewährleistung automatisch um ein Jahr verlängern. Dadurch wächst der Anreiz, sich für eine Reparatur zu entscheiden. 

Wer vergibt das EU Eco Label?

Die Hälfte aller in der EU verwendeten Umweltzeichen sind nicht überprüft – im Gegensatz zum – freiwilligen – EU Eco Label. Das offizielle Gütesiegel für besondere Umweltfreundlichkeit gibt es bereits seit 1992. Es gilt in der ganzen EU, muss aber national beantragt werden, in Deutschland geht das bei der RAL gGmbH. Das Unternehmen prüft die eingereichten Dokumente auf die Einhaltung der Umweltkriterien.

EU Ecolabel

Surftipp: der Öko-Siegel-Guide bei utopia.de

Es gibt drei Arten von Öko-Siegeln: Zum einen staatliche Siegel, die bestätigen, dass bestimmte Gesetze eingehalten werden. Deshalb sind bei Lebensmitteln auch Begriffe wie „bio“ oder „öko“ gesetzlich geschützt. Ein Beispiel dafür ist das Bio-Siegel.  

 

Daneben gibt es jedoch auch die Öko-Label von Interessengemeinschaften. Sie „besiegeln“ die Einhaltung von Regeln, die von diesen selbst aufgestellt wurden. Dazu gehört zum Beispiel das Fairtrade- oder das GEPA-Siegel, die für nachhaltig hergestellte und fair gehandelte Produkte stehen.  

 

Als dritte Möglichkeit gibt es Zeichen von Unternehmen, die mit der Kennzeichnung in erster Linie Marketingzwecke verfolgen. Deshalb tauchen sie in diesem Siegel-Guide bei Utopia.de erst gar nicht auf. Anspruch auf Vollständigkeit erhebt die Online-Plattform, die sich mit Nachhaltigkeitsthemen befasst, ohnehin nicht. 

Ein Label für alle? Es gibt auch Kritik

Geprüfte Öko-Label von offizieller Stelle machen es den Verbraucher*innen einfacher, sich für ein umweltverträgliches Produkt zu entscheiden – ohne schlechtes Gewissen oder Risiken. Es gibt jedoch einen Haken: Unterschiede in den Bemühungen der Hersteller, die Qualität ihrer Produkte zu verbessern, bleiben hinter dem einheitlichen Etikett oft unsichtbar. Beispiel: Die Biolandwirtschaft will von sich aus mehr als nur „weniger Pestizide“ auf dem Acker. Doch das EU-Bio-Logo für ökologischen Landbau berücksichtigt diesen ganzheitlichen Ansatz nicht, sondern stellt lediglich sicher, dass bestimmte Mindeststandards eingehalten werden. 

Erenja setzt voll auf Ökostrom

Alle Kundinnen und Kunden erhalten bei Erenja ausschließlich grünen Strom. In unseren Produkten Erenja Ökostrom, Öko-Heizstrom und Öko-Ladestrom steckt weder Kohle- noch Atomkraft. Unser Strom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen in Europa. Seine Herkunft kann im digitalen „Herkunftsnachweisregister“ des Umweltbundesamts zurückverfolgt werden. Für jede verbrauchte Megawattstunde Ökostrom, den Erenja von seinen Vorlieferanten einkauft, wird dort ein Herkunftszertifikat entwertet – wie eine Bahnfahrkarte. Sie kann danach nicht mehr weitergegeben werden. Also kann der Ökostrom auch nicht doppelt verkauft werden.

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