Was versteht man unter Grundversorgung?

Bei der Grundversorgung mit Energie geht es um eine gesetzlich geregelte Versorgung der Haushaltskund*innen mit Strom oder Gas zu einem angemessenen Preis. In Deutschland setzt sich der Staat dafür ein, dass überall eine ausreichende Infrastruktur mit grundlegenden Dingen vorhanden ist – zum Beispiel Leitungswasser, Strom oder Wege und Straßen. Wir konzentrieren uns hier auf die Grundversorgung mit Energie.
Grundversorgung mit Strom und Gas
Unter der Grundversorgung versteht man die Lieferung in der Niederspannung – also mit Strom – und im Niederdruck, sprich Erdgas durch den Grundversorger. Hierbei gelten die allgemeinen Bedingungen und Preise. Jede*r Haushaltskund*in in Deutschland hat einen Anspruch auf diese Grundversorgung.
Die Grundversorgung beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG. Es soll sicherstellen, dass wir in Deutschland eine Versorgung mit Strom und Gas geboten bekommen, die sicher, leitungsgebunden, verbraucherfreundlich sowie preisgünstig, effizient und auch umweltverträglich ist. Besonders der letzte Punkt wird im EnWG durch die Unterstützung erneuerbarer Energien gewährleistet. Das EnWG sorgt vor allem seit 1998 dafür, dass Verbraucher*innen unabhängig vom Standort ihren Energieversorger frei wählen können. Früher war es nicht so einfach möglich wie heute, den Strom- oder Gasversorger zu wechseln.
Wer ist mein Grundversorger?
Erenja ist in mehreren Orten im Versorgungsgebiet Grundversorger für Erdgas und beliefert Verbraucher*innen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Welche Orte das sind, können Sie hier nachlesen.
mehr erfahrenDer Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet (das heißt in einer Gemeinde oder Stadt) den Großteil der Haushaltskund*innen mit Strom oder Gas versorgt. Er ist dazu verpflichtet, den Kund*innen zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen Energie in die Wohnung oder das Haus zu liefern. Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger ist?
Wenn Sie nicht wissen, wer Ihr Grundversorger ist, können Sie dies bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erfragen. Wer das ist, können Sie sowohl für Strom als auch für Gas mithilfe des 13-stelligen Codes auf Ihrer Rechnung ermitteln. Alle Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind seit Juli 2006 dazu verpflichtet, festzulegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskund*innen mit Strom oder Gas beliefert und daher den Grundversorger darstellt. Diese Entscheidung muss für alle Menschen sichtbar sein: Der Name des Grundversorgers wird nicht nur der zuständigen Behörde mitgeteilt, sondern auch im Internet veröffentlicht.
Die allgemeinen Bedingungen und Preise
Wir von Erenja sind für Sie ein Energielieferant Ihrer Wahl, wenn Sie sich für unseren Ökostrom oder Erdgas entscheiden. Denn das hat das Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht: Sie dürfen sich als Verbraucher*in für die Energie entscheiden, die zu Ihnen passt.

Die sogenannten allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung – das sind jene Bedingungen, zu denen der Grundversorger die Haushaltskund*innen mit Gas oder Strom beliefert. Diese Bedingungen sind in Deutschland gesetzlich geregelt: Die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) und die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) halten im Rahmen des Grundversorgungsvertrages fest, welche Art der Versorgung geboten wird und in welchem Umfang. Die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers sind ebenso in den Verordnungen aufgeführt wie die der Kund*innen. Auch die Art und Weise, wie die Abrechnung der Strom- oder Gaslieferung erfolgt, legen die Verordnungen fest: Zu welchen Preisen und in welchen Abständen wird abgerechnet? Wie hoch ist der feste Grundpreis und der verbrauchsabhängige Arbeitspreis? Der letzte Bestandteil der Verordnungen besagt, wie der Grundversorgungsvertrag beendet werden kann.
Wenn sich etwas an diesen Bedingungen und Preisen der Grundversorgung ändert, gibt der Versorger dies zunächst öffentlich bekannt. Erst danach können die Änderungen zum Beginn Monats wirksam werden. Zwischen der öffentlichen Bekanntgabe und den wirksamen Änderungen müssen mindestens sechs Wochen Abstand liegen. Als Verbraucher*in in der Grundversorgung erhalten Sie einen Brief und können alles rund um die Änderungen auf der Webseite des Versorgers nachlesen.
Was besagen die ergänzenden Bedingungen?
Neben diesen allgemeinen Bedingungen und Preisen hat der Grundversorger die Möglichkeit, ergänzende Bedingungen in einem eng begrenztem Umfang festzulegen. Hier kann der Versorger beispielsweise angeben, wann und wie der Verbrauch abgelesen wird, wann Abschlagszahlungen fällig sind, welche Zahlungsweisen möglich sind oder wie die Zahlungsmodalitäten bei Zahlungsverzug für die Kund*innen aussehen. Genau wie bei den allgemeinen Bedingungen auch, ist der Grundversorger verpflichtet, seine ergänzenden Bedingungen öffentlich zu machen, zum Beispiel auf seiner Webseite, einer lokalen Tageszeitung oder dem Amtsblatt der betroffenen Kommunen. Wir von Erenja bieten Ihnen unsere Preisblätter und die Gasgrundversorgungsverordnung zum Download an.
Welche Arten der Energieversorgung in Deutschland neben der Grundversorgung noch existieren, hat die Bundesnetzagentur übersichtlich zusammengefasst.
Gut zu wissen: Wie komme ich als Verbraucher*in in die Grundversorgung?

Viele Menschen, die beispielsweise gerade in ihre erste eigene Wohnung ziehen, fragen sich manchmal, wer ihnen eigentlich Strom und auch Gas zum Heizen in die Wohnung liefert, wenn sie bisher noch gar keinen Vertrag abgeschlossen haben. Schon vor dem Umzug leuchtet die Glühbirne, wenn man den Lichtschalter drückt – woher stammt der Strom? Genau hier kommt der Grundversorger ins Spiel. Sobald die Energie abgerufen wird – also im dargestellten Beispiel Strom – kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande, sodass man in der Regel nicht im Dunklen sitzt.
Nun haben Sie als Verbraucher*in die Wahl, ob Sie in der Grundversorgung bleiben möchten oder einen anderen Energieversorger oder -vertrag bevorzugen. Am besten ist es, mit dem Versorger der Wahl kurz vor oder in den ersten sechs Wochen nach dem Umzug einen Energieliefervertrag abzuschließen. Dann ist es sogar möglich, den Grundversorgungsvertrag komplett zu vermeiden und direkt einen günstigen Sondervertrag für die Energielieferung zu vereinbaren. Bei der Wahl des Energielieferanten sollte man nicht nur auf den Preis achten. Ideal ist es, wenn man neben dem Preis auch die Themen Regionalität sowie Nachhaltigkeit betrachtet. Dies schont dann nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern schafft und sichert Arbeitsplätze in der Region und schützt die Umwelt. Ein guter Schritt in diese Richtung ist die Entscheidung für Ökostrom im eigenen Haushalt.
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