Handwerker gesucht und gefunden?
So beauftragen Sie ihn richtig.

Der Handwerker­mangel in Deutschland ist riesig. Trotz­dem sollten Sie sich vor der Auftrags­vergabe genügend Zeit nehmen und sicher­stellen, dass Ihre Erwar­tungen vom Auftrag­nehmer auch richtig erfasst und verstanden werden. Andern­falls macht sich der Betrieb guten Gewissens ans Werk, liefert aber leider nicht das erwartete Ergebnis. Dann sind Sie hinterher unzu­frieden und handeln sich unnötigen Ärger ein. Mit unseren 11 Tipps finden Sie den geeig­neten Handwerks­betrieb und beauftragen ihn richtig.

Besser einen Handwerker in der Nähe finden

Ein guter Rat gleich zu Beginn: Suchen Sie sich möglichst einen ortsansässigen Betrieb. Denn der lebt von Mund-zu-Mund-Propaganda. Ein schlechter Ruf ist schädlich für ihn. Außerdem senkt es oft die Kosten, wenn die Anfahrten nicht weit sind. 

Mehr Tipps zur Handwerkersuche

Handwerker und Auftraggeberin schütteln sich zum Vertragsabschluss die Hände.

1. Feiner Unter­schied: Kosten­vor­an­schlag oder Angebot?

Für Laien oft das Gleiche, doch es gibt einen wich­tigen Unter­schied: Ein Kosten­vor­anschlag ist nicht ver­bindlich, der End­betrag darf bis zu 20 Prozent teurer sein als der prog­nosti­zierte Preis. Ab 15 Prozent Preis­steige­rung sollte der Hand­werks­betrieb jedoch von sich aus darauf hin­weisen. Bekommt er den Auftrag nicht, kann er kein Geld für den Kosten­vor­anschlag verlangen. Bei einem Ange­bot sind Firmen in aller Regel an die Preise gebunden. Der Auftrag­geber kann bei Preis­steige­rungen den Vertrag kündigen.  

2. Beschrei­ben Sie Ihr Pro­jekt detailliert

Je ausführ­licher Sie alle Leistungen formul­ieren, umso genauer können die Hand­werker kalku­lieren: Welche Arbeiten werden in welchem Zeit­raum erwartet? Welche Materialien sollen zum Ein­satz kommen? Das hilft später auch beim realis­tischen Ver­gleich der Offerten. Außer­dem ver­hindert eine genaue Planung böse Über­raschungen und Extrakosten. 

3. Meh­rere Offer­ten ein­holen

Besonders bei größeren Projek­ten sollten Sie vor der Auftrags­ver­gabe immer drei oder mehr schrift­liche Ange­bote oder Kosten­voran­schläge von verschie­denen Hand­werkern ein­holen. Das gibt Ihnen ein bes­seres Gefühl für den Auf­wand und die Kosten, zumal es keine stan­dardisierten Preise für Hand­werksarbeiten gibt. 

4. Festpreis ver­einbaren

Wer Kosten­sicher­heit will, kann ver­suchen, vor dem Auf­trag einen Fest­preis zu verein­baren, der nicht über­zogen wer­den darf. Die genaue Auf­stellung aller Leis­tungen und Materialien mit Preisen wird im Auftrag verbind­lich fest­gehalten. Aber: Eine unvoll­ständige Leistungs­beschreibung kann den Fest­preis entwerten und durch zusätz­liche Kosten den Gesamt­preis in die Höhe treiben.  

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5. Prüfen und vergleichen

Vor dem Preis­vergleich bei Ange­boten und Kosten­voran­schlägen zuerst prüfen, ob alle Positionen voll­ständig aufge­listet sind. Auch alle Vor-, Nach- und Neben­arbeiten sollten enthalten sein, beim Fenster­tausch zum Beispiel die Kosten für das not­wendige Bau­gerüst. Die Ange­bote sollten detailliert alle Han­dwerker­leistungen, Kosten fürs Material und die Umsatz­steuer (19 Prozent) enthalten. Prüfen Sie die Angaben auf Plausi­bilität, auch ein guter Hand­werker kann sich verrechnen. Werden Sie miss­trauisch bei auf­fallend billigen Ange­boten – Qualität hat ihren Preis.  

6. Beratung holen

Die ört­lichen Verbraucher­zentralen beraten unab­hängig beim Angebots­vergleich. Bei größeren Projekten können Sach­verständige oder Bau­begleiter bei der Er­stellung und Bewer­tung der einzelnen Offerten beraten. Sie begut­achten auch einzelne Bauab­schnitte und erkennen, falls etwas schiefgeht.  

7. Vertrag schließen

Der günstigste Hand­werker muss nicht die beste Leistung bringen, Sympathie und Ver­trauen zählen eben­falls bei der Ent­scheidung. Ist diese gefallen, werden alle zu leisten­den Arbeiten und Anfor­derungen mit Preisen im Vertrag fest­gehalten. 

Wenn die Material­menge vor­her schwer zu berech­nen ist, sollte nur das tatsäch­lich ver­brauchte Material bezahlt werden. 

8. Ergebnis prüfen

Nach Abschluss der Arbeiten folgt die Prüfung. Wenn sich ein Auftrag­geber unsicher ist, kann er zusätz­lich beauf­tragte Fach­leute hinzu­ziehen. Hilfe bei der Suche bietet zum Beispiel das Sach­verständigen-Navi der Hand­werks­kammern im Internet. 

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9. Mängel nach­bessern lassen

Mängel foto­grafieren und dem ausfüh­renden Betrieb um­gehend schrift­lich schildern. Bei fehler­hafter Arbeit können Kunden einen Teil des fälligen Rechnungs­betrags bis zur Besei­tigung der Mängel fest­halten. Zur Sicher­heit darf mindes­tens das Doppelte einbe­halten werden, was die Mängel­behebung voraus­sichtlich kosten wird. Tritt der Mangel erst nach Ab­nahme in Erschei­nung, müssen Hand­werker Gelegen­heit haben, diesen inner­halb einer ange­messenen Zeit kosten­los zu besei­tigen. Gelingt eine Nach­besserung nicht oder wird die gesetzte Frist nicht einge­halten, können Kunden eine andere Firma auf Kosten des ursprüng­lichen Vertrags­partners damit beauftragen. 

10. Zahlen Sie niemals sofort

Die Rechnung bezahlen Sie erst dann voll­ständig, wenn alles zur Zufrieden­heit erledigt ist. Lohn-, Fahrt- und Material­kosten sollten auf der Rech­nung einzeln aufge­führt werden, manche Posten können an­teilig von der Steuer abge­setzt werden. Sie haben das Recht, die Rechnung prüfen zu lassen, z.B. bei Ihrer Verbraucherzentrale. 

11. Schlichter statt Richter

Gibt es Streit um eine Rechnung oder Dienst­leistung, können Sie die örtliche Hand­werks­kammer oder Industrie- und Handels­kammer um Schlichtung bitten. 

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