Abschlagsberechnung Strom und Gas einfach erklärt

Erenja versorgt ihre Kund*innen verläss­lich mit 100-prozen­tigem Öko­strom und Klima­gas. Dafür bezahlen sie elf Mal im Jahr einen soge­nannten Abschlag. Nun fragen Sie sich vielleicht: Wie kommt dieser eigentlich zustande? Und warum sind es nur elf Abschläge, wo ein Jahr doch zwölf Monate hat? Und wann ist es klug, den Abschlag zwischen­zeitlich selbst anzu­passen? Wir geben Antworten.

Was ist der monatliche Abschlag?

Ein-Euro-Münze in Tortenstücken

Elf Mal im Jahr zahlen unsere Strom- und Gas-Kund*innen einen Betrag für die Energie, die sie von uns erhalten. Diese Abschlags­zahlungen sind vergleich­bar mit Teil­zahlungen oder auch Anzahlungen auf die bereits erfolgten Energie­lieferungen. Sie sorgen dafür, dass man mit der Jahres­verbrauchs­rechnung nicht alles auf einmal bezahlen muss.

Wie berechnet man einen Abschlag?

Laptop, Tabelle, Kugelschreiber, Rechner

Die Abschlags­höhe orientiert sich an dem zu erwartenden Energie­verbrauch des kommenden Jahres. Dieser wird auf Basis des Verbrauchs im vorherigen Abrechnungs­zeit­raum prognostiziert und mit den jeweils aktuell gültigen Strom- und Gas­preisen multipliziert. Hinzu kommt noch der Grund­preis für ein Jahr.

 

So lautet die Rechnung:

Voraussichtliche Jahreskosten = voraus­sichtlicher Jahres­verbrauch in Kilowatt­stunden (kWh) x Arbeitspreis + jährlicher Grundpreis

Wichtig zu wissen: Die voraus­berech­neten Jahres­kosten sind immer nur eine Annäherung an die Wirk­lichkeit aufgrund vorliegender Daten. Schluss­endlich kann der tatsächliche Verbrauch zum Beispiel durch Verände­rungen im Haus­halt oder jahres­zeitliche Einflüsse auch etwas höher oder niedriger ausfallen als im Vorjahr. Meistens passt die Berech­nung jedoch ziemlich genau.

Diese ange­nommenen Jahres­kosten dividiert Erenja dann durch elf – und heraus kommt der künftig monatlich zu zahlende Abschlag. Im End­effekt werden so die Energie­kosten gleich­mäßig auf die ersten elf Monate des Abrechnungs­jahres verteilt. Denn im zwölften Monat erhalten die Kund*innen ihre Jahres­rechnung. Hier werden ihre bereits bezahlten Abschläge mit ihrem tat­sächlichen Energie­verbrauch und den damit verbundenen Kosten verrechnet. Zu viel gezahlte Beträge erstattet Erenja zurück. Lagen Energie­verbrauch und -kosten höher als die bisher geleisteten Abschläge, zahlen die Kund*innen nach.

Geht die Abschlags­berech­nung immer auf?

Mädchen rechnet an der Schultafel

Die Berechnung der elf Abschlags­zahlungen auf der Grund­lage des Vor­jahres­verbrauchs hat sich bewährt. Aber auch hier gilt, wie so oft: Aus­nahmen bestätigen die Regel. Ein ungewöhnlich langer und kalter Winter kann zu höheren Gas­verbräuchen führen, die durch die Abschläge nicht ganz gedeckt sind. Zu Abwei­chungen kann es auch kommen, wenn während des Abrechnungs­zeit­raums eine Preis­anpassung erfolgt. Denn dann werden die Abschläge in der Regel nicht angepasst und die entstandene Differenz wird erst über die Jahres­verbrauchs­abrechnung ausgeglichen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich Steuern, Abgaben und Umlagen, die staatlich reguliert sind, verändert haben oder neu eingeführt werden. Nur wenn die Preis­anpassung sehr deutlich ausfällt, wie in der aktuellen Krise, in der sich der Ein­kaufs­preis am Energie­markt drastisch erhöht hat, wird auch ein neuer Abschlags­plan errechnet und verschickt.

Was ist der Vorteil, Strom und Gas über monat­liche Abschläge zu bezahlen?

Gaszähler mit Geldscheinen

Die angenommenen Jahres­kosten auf elf Abschläge zu verteilen, hat für die Kund*innen den Vorteil, dass ihre monatliche Belastung vergleichs­weise niedrig und zudem durch­weg kalkulierbar bleibt. Sie bezahlen elf Mal im Jahr den gleichen festen Betrag – unabhängig davon, wie viel Energie Sie im Abschlags­monat tatsächlich verbrauchen. Sonst müssten Gas-Kund*innen im Winter ganz viel Geld zurück­legen und im Sommer würden sie fast gar nichts zahlen. Kurzum: Mit den Abschlags­zahlungen ist sicher­gestellt, dass die Energie möglichst immer bezahlt werden kann.

Warum veran­schlagt Erenja elf Monats­abschläge im Jahr und nicht zwölf?

Frau hält einen Brief in der Hand

Ganz einfach: Wenn die Jahres­verbrauchs­schätzung von Erenja mit ihrem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt, dann haben die Kund*innen praktisch schon mit ihrem elften Abschlag ihren Strom- bzw. Gas­verbrauch für das laufende Jahr finanziert. Und das bedeutet wiederum: Ohne eine zusätzliche zwölfte Rate belastet eine eventuelle hohe Nach­zahlung auf der Jahres­verbrauchs­rechnung die Haus­halts­kasse nicht mehr ganz so sehr.

Wann erfolgt die neue Abschlags­berechnung für Strom und Gas?

Jedes Jahr wird der Monats­abschlag neu berechnet und in der Jahres­rechnung mit den entsprechenden Fällig­keits­terminen mitgeteilt. Dies ist der sogenannte Abschlags­plan. Zum Jahres­wechsel 2022/2023 erhielten viele Kund*innen nach ihrer Jahres­abrechnung einen neuen Abschlags­plan, um die diesmal höher ausgefallene Preis­anpassung abzubilden und so hohe Nach­zahlungen auf der nächsten Rechnung zu vermeiden.

Wann sollte man selbst eine An­pas­sung der Ab­schlags­za­hlung für Strom oder Gas vor­nehmen?

Kundin am Laptop im Onlineservice-Center

Manchmal ahnt man schon, dass man im laufenden Jahr deutlich mehr oder auch weniger Energie verbrauchen wird. Dann kann man im Onlineservice-Center von Erenja, wenn man sich dort registriert hat, ganz unkom­pliziert den Monats­abschlag innerhalb einer gewissen Band­breite anpassen. Das kann beispiels­weise sinnvoll sein, wenn sich Familien­zuwachs eingestellt hat – oder auch, wenn ein Haus­halts­mitglied weggezogen ist. Der Austausch eines alten Elektro­geräts gegen ein neues energie­effizientes kann den Verbrauch ebenfalls senken. Regel­mäßiges Arbeiten im Home­office oder die Anschaffung neuer Unterhaltungs­elektronik kann ihn aber auch erhöhen.

Hier erfahren Sie, wie Sie sich für das Erenja-Kunden­portal registrieren und was der Online­service Ihnen über die Abschlags­anpassung hinaus noch so alles bietet.

Dezember-Abschlag für Gas übernimmt der Staat

Alle Infos zum neuen Entlastungs­paket der Bundes­regierung für Energie­kunden – von der staatlichen Einmal­zahlung im Dezember 2022 bis hin zur Strom- und Gaspreis­bremse ab März 2023 – finden Sie jetzt auf unseren Energie­markt-Sonderseiten.

Bildnachweis:

AdobeStock_56909288
AdobeStock_348799886
AdobeStock_513048709
AdobeStock_53007925
AdobeStock_87520603
AdobeStock_12751786
AdobeStock_170693743
AdobeStock_158666474
Sascha Kreklau
 

Mehr in dieser Kategorie

THG-Quote beantragen und 190 Euro kassieren

190 Euro – und was verdient Ihr Auto so? Lassen Sie uns Ihre THG-Quote für 2023 beantragen!

Jetzt lesen