Sie werden im Rahmen der Grundversorgung von uns mit Erdgas beliefert und stehen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten kurz vor einer Unterbrechung der Gasversorgung? Das muss nicht sein. Sie können von uns ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung erhalten. Eine Abwendungsvereinbarung ist dazu da, dass Sie weiterhin mit Energie versorgt werden können, sich aber dazu verpflichten, Vorauszahlungen oder Abschläge und zusätzliche Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen. So verhindern Sie die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung und können hohe Folgekosten einsparen.
Hier können Sie sich ein Beispiel ansehen:
Möchten Sie Ihre Zahlungsrückstände in Raten bezahlen und haben bisher keine Information zu einer Unterbrechung Ihrer Energieversorgung erhalten? Melden Sie sich bei uns! Gemeinsam mit Ihnen werden wir schauen, wie eine Ratenzahlungsvereinbarung für Sie aussehen kann.
Gelsenkirchen
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45891 Gelsenkirchen
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45657 Recklinghausen
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59348 Lüdinghausen
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