Abwendungsvereinbarung

Sie werden im Rahmen der Grundversorgung von uns mit Erdgas beliefert und stehen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten kurz vor einer Unterbrechung der Gasversorgung? Das muss nicht sein. Sie können von uns ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung erhalten. Eine Abwendungsvereinbarung ist dazu da, dass Sie weiterhin mit Energie versorgt werden können, sich aber dazu verpflichten, Vorauszahlungen oder Abschläge und zusätzliche Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen. So verhindern Sie die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung und können hohe Folgekosten einsparen. 

Hier können Sie sich ein Beispiel ansehen:

Muster Abwendungsvereinbarung

Möchten Sie Ihre Zahlungsrückstände in Raten bezahlen und haben bisher keine Information zu einer Unterbrechung Ihrer Energieversorgung erhalten? Melden Sie sich bei uns! Gemeinsam mit Ihnen werden wir schauen, wie eine Ratenzahlungsvereinbarung für Sie aussehen kann.

Gelsenkirchen

Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 7081800

Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr

Recklinghausen

Herner Straße 46
45657 Recklinghausen
Telefon: 0800 19 99988

Öffnungszeiten
Montag–Mittwoch: 8:00 bis 12:30 und 13 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 8:00 bis 12:30 und 13 Uhr bis 15:00 Uhr

Lüdinghausen

Ascheberger Straße 28
59348 Lüdinghausen
Telefon: 02591 24400

Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag: 9:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr