Als Nichthaushaltskunde* in Niederdruck haben Sie Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Erdgas. Diese dient als "Notlösung", die immer dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann. So stellt der Gesetzgeber für folgende Szenarien sicher, dass es nicht zu einer Versorgungsunterbrechung kommt:
Bei der Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten
Bei einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten
Bei einer Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. des Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber
Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ sowie der Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Erenja AG & Co. KG.
Die Ersatzversorgung als gesetzliches Lieferverhältnis endet spätestens nach drei Monaten. Sollten Sie bei Ablauf der 3 Monate keinen Liefervertrag geschlossen haben, müssen wir die Energieversorgung beenden. Ihnen droht dann die Sperrung durch den zuständigen Netzbetreiber.
In diesen Orten ist Erenja Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG
Alpen, Altenberge, Ascheberg, Bad Oeynhausen, Diepenau, Geldern-Lüllingen, Hamminkeln, Havixbeck, Hille, Horstmar, Hüllhorst, Isselburg, Issum, Kevelaer, Laer, Leese, Linnich, Löhne, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Olfen, Petershagen, Raddestorf, Rehburg-Loccum, Rheinberg, Rheurdt, Saerbeck, Schermbeck, Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Straehlen, Stolzenau, Uchte, Uedem, Voerde, Warmsen, Weeze, Xanten
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Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden*
(Preise gültig ab 01.01.2025)
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.04.2024 gilt auf Erdgas wieder der Umsatzsteuersatz von 19 %.
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Bitte beachten Sie: Zwischen dem 01.10.2023 und dem 31.03.2024 galt auf Erdgas der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
Vor dem 01. Juli 2022 waren die Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden identisch mit denen von Haushaltskunden. Sie finden diese Preisblätter im Downloadarchiv für die Gasgrundversorgung im Privatkundenbereich dieser Webseite.
* Nichthaushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden liegt.