Ersatzversorgung

für Nichthaushaltskunden* und Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Als Nichthaushaltskunde* in Niederdruck haben Sie Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Erdgas. Diese dient als "Notlösung", die immer dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann. So stellt der Gesetzgeber für folgende Szenarien sicher, dass es nicht zu einer Versorgungsunterbrechung kommt:

Bei der Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten

Bei einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten

Bei einer Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. des Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber

Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ sowie der Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Erenja AG & Co. KG.

Die Ersatzversorgung als gesetzliches Lieferverhältnis endet spätestens nach drei Monaten. Sollten Sie bei Ablauf der 3 Monate keinen Liefervertrag geschlossen haben, müssen wir die Energieversorgung beenden. Ihnen droht dann die Sperrung durch den zuständigen Netzbetreiber.

In diesen Orten ist Erenja Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG

A

Alpen, Altenberge, Ascheberg

B

Bad Oeysnhausen

D

Diepenau

G

Geldern-Lüllingen

H

Hamminkeln, Havixbeck, Hille, Horstmar, Hüllhorst

I

Isselburg, Issum

K

Kevelaer

L

Laer, Leese, Linnich, Löhne

N

Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln

O

Olfen

P

Petershagen

R

Raddestorf, Rehburg-Loccum, Rheinberg, Rheurdt

S

Saerbeck, Schermbeck, Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Straehlen, Stolzenau

U

Uchte, Uedem

V

Voerde

W

Warmsen, Weeze

X

Xanten

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* Nichthaushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden liegt.

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