Rollierende Abrechnung – was bedeutet das für Sie?
Mit der Einführung der rollierenden Abrechnung gestalten wir unsere Abrechnungsprozesse für Strom und Gas künftig noch effizienter und kundenfreundlicher. Statt alle Kundinnen und Kunden zu einem festen Stichtag abzurechnen, erfolgt die Abrechnung jetzt gestaffelt über das gesamte Jahr – individuell angepasst an Ihren Vertragsbeginn.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, was sich durch das neue Verfahren ändert, welche Vorteile es für Sie bringt und wie der Ablauf künftig aussieht.
Der meiste Heizenergieverbrauch fällt in die Wintermonate
Fast 50 Prozent der jährlichen Heizkosten entstehen in dieser Zeit – kein Wunder, denn die Außentemperaturen bleiben konstant niedrig. Genau deshalb eignet sich der Winter besonders gut zum Energiesparen: Schon eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart rund sechs Prozent Heizenergie. Schwieriger wird das Sparen im Frühjahr und Herbst, weil ältere Heizkessel nicht effizient auf wechselnde Temperaturen reagieren. Hier kann eine Heizungsmodernisierung helfen.

Fragen und Antworten zur Änderung des Abrechnungszeitraums
Warum wird meine Rechnung umgestellt?
Wir passen uns mit der Abrechnung dem Rhythmus des Netzbetreibers an. So können wir Ihnen einen effizienteren Service bieten und denken auch an die Umwelt. Denn Sie erhalten zukünftig nur noch einen Brief im Jahr statt zwei.
Das Kundenaufkommen verteilt sich somit über das ganze Jahr und es gibt weniger Wartezeiten bei Ihren Anfragen.
Kann ich meinen alten Abrechnungszeitraum beibehalten?
Der Zeitraum der Abrechnung kann nicht geändert werden. Somit können Sie Ihren alten Abrechnungszeitraum nicht behalten.
Sie werden zukünftig nur noch einmal aufgefordert, den Zählerstand mitzuteilen, und zwar von Ihrem örtlichen Netzbetreiber.
Wem muss ich in Zukunft meinen Zählerstand mitteilen?
Bitte teilen Sie in Zukunft die Ableseaufforderungen vom örtlichen Netzbetreiben nur dem Netzbetreiber mit, dieser wird automatisch an Erenja übergeben. Wenn Sie unabhängig von der Jahresrechnung Zählerstände mitteilen möchten, können Sie diese ganz bequem in unserem Kundenportal oder auf unserer Homepage übermitteln.
Was ändert sich an meinem Abschlagsplan?
Ihr Abschlagszyklus wird sich einmalig ändern. Es wird nur so viele Abschlagsbeträge geben, bis der neue Abrechnungsmonat erreicht ist.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Sonderkündigungsrecht können Sie bei einer Rechnungsumstellung nicht in Anspruch nehmen.
Kann ich den Rechnungsbetrag stunden?
Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Wird mein Gas- bzw. Stromvertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerechnet?
Wenn Sie für Strom und Erdgas verschiedene Netzbetreiber haben, kann es tatsächlich zu unterschiedlichen Zeiträumen kommen, wann die Abrechnung erfolgen wird.
Wer ist mein örtlicher Netzbetreiber?
Ihren örtlichen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder über die Kennzeichnung Ihres Strom- oder Erdgaszählers.