Zu wertvoll für die Tonne: Elektroschrott korrekt entsorgen

Elektrogeräte vor Weltkugel

Kommt ihnen das bekannt vor? Sie kaufen sich ein neues Smart­phone und das „Ex“ wird für Not­fälle, womöglich zusammen mit noch älteren Modellen, in der hintersten Schub­lade aufbewahrt. Dabei wissen Sie längst: Nutzen werden Sie das Handy wahr­scheinlich nie mehr. Und in einem versteckten Winkel Ihres Kellers haben Sie bestimmt auch noch einen kaputten Toaster, eine verkalkte Kaffee­maschine und andere alte Schätzchen. Hier erfahren Sie, wo Sie all diese Dinge abgeben können, damit sie recycelt, ander­weitig verwertet oder umwelt­gerecht beseitigt werden können – und warum das so wichtig ist.

Aldi, REWE & Co: Elektro­schrott kostenlos entsorgen im Supermarkt

Damit die Sammel- und Rück­nahme­stellen für kleine Elektro­alt­geräte besser gefunden werden, müssen sie mit diesem Logo gekenn­zeichnet sein.

Symbol - Rücknahme von Elektrogeräten

Wie wär’s, wenn Sie sich der Alt­geräte einfach beim nächsten Wochen­einkauf entledigen? Seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet das „Elektro- und Elektronik­geräte­gesetz“ Super­märkte, Discounter und Drogerie­märkte mit einer Verkaufs­fläche von mehr als 800 Quadrat­metern dazu, Elektro­alt­geräte zurück­zunehmen.Für Elektro­fach- und Bau­märkte gilt diese Rück­nahme­pflicht schon seit 2016. Konkret muss der Einzel­handel ältere Elektro­geräte mit bis zu 25 Zentimeter Kanten­länge, wie etwa Toaster, Rasierer oder Smart­phones kostenlos annehmen. Dabei ist es egal, ob Sie ein Neu­gerät erwerben oder nicht. Und es spielt auch keine Rolle, dass Sie den Toaster gar nicht hier gekauft haben, sondern bei der Konkurrenz.

Die Rück­nahme­pflicht im Einzel­handel ist auf drei Geräte pro Geräte­art beschränkt. Für größere Geräte bis maximal 50 Zenti­meter Kanten­länge wie etwa Mikro­welle oder Drucker, aber auch Lampen (Leucht­stoff­röhren etc.) gilt die Rück­nahme­pflicht nur, wenn ein neues Gerät des gleichen Typs gekauft wird.

Die Händler müssen die Elektro­alt­geräte an zertifizierte Erst­behandlungs­betriebe über­geben.

Stolperstart für Rücknahmepflicht

Sie wissen nicht, wie kunden­freundlich Ihr Supermarkt um die Ecke die Rück­nahme regelt? Da hilft nur eins: nach­fragen und das Alt­gerät erst beim nächsten Einkauf mit­bringen.

Einkaufswagen

25.000 zusätzliche Rück­gabe­stellen für Elektro­alt­geräte in Deutsch­land sollten mit Einführung der Rück­nahme­pflicht im Juli 2022 im Einzel­handel entstehen. Und wie läuft’s? Noch nicht so rund. Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den großen deutschen Handels­ketten, fünf Monate nach dem Start der Rück­nahme­pflicht, nehmen die Verbraucher*innen das neue Angebot nur zögerlich an. Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) machte gleich nach der Einführung Test­besuche in 34 Filialen von 14 Super­markt­ketten und stellte fest, dass der Handel die Rück­nahme­pflicht noch nicht verbraucher­freundlich genug umsetzt. Der wiederum verweist auf den erheblichen Mehr­aufwand durch die neue Regelung.

Wertstoffhöfe nehmen weiter alte E-Geräte an

Weiße Ware zu entsorgen ist mühsam. Nutzen Sie doch den Abholservice Ihrer Kommune.

Mann und Frau laden Weiße Ware auf dem Wertstoffhof ab

Wenn Ihnen das mit dem Wochen­einkauf zu kompliziert ist, können Sie Ihren Elektro­schrott wie gehabt bei den kommunalen Sammel­stellen – meist Recycling- oder Wert­stoff­höfe – abgeben. Oder Sie lassen die Alt­geräte von Ihrem Entsorger beim nächsten Sperr­müll abholen, was sich vor allem bei Elektro­groß­geräten empfiehlt. In Gelsen­kirchen zum Beispiel bieten die „Gelsen­dienste“ für Privat­haus­halte einen kosten­losen Abholservice für Kühl­schränke, Wasch­maschinen, E-Herde, TV-Geräte etc. an. Voraus­setzung: Sie müssen am Abhol­tag für die Müll­werker*innen vor Ort sein. Vereinbaren Sie hier einen Termin.

Für eine Abholung zu Hause verlangen die Gemeinden manchmal aber auch Gebühren. Die Konditionen erfahren Sie auf der Home­page Ihrer Kommune oder des örtlichen Entsorgers.

Recyceln heißt: Ressourcen­verbrauch reduzieren

Elektromuell im Sammelbehälter fürs Recycling

EU-weit sind Kommunen und Händler seit 2019 angewiesen, 65 Prozent der elektro­nischen Alt­geräte getrennt von anderen Ab­fällen einzu­sammeln. Deutsch­land kommt derzeit auf eine Rück­nahme­quote von nur 43,3 Prozent. Jedes Jahr wird zwar etwas mehr Elektro­schrott gesammelt, dem­gegenüber stehen jedoch die steigenden Verkaufszahlen für Neugeräte.  Nach den aktuellsten verfügbaren Zahlen des Umweltbundesamts wurden im Jahr 2020 gut eine Million Tonnen Elektro- und Elektronik­schrott wieder­verwertet. Im gleichen Zeit­raum gingen aber auch 2,8 Millionen Neu­geräte über den Verkaufs­tresen. Wir recyceln längst also nicht so viel, wie wir an neuen Ressourcen aus dem Boden holen – und das ist schlecht für unseren Öko-Fuß­abdruck.

 

 

Warum ist Elektroschrott ein Problem?

Zusammen­genommen wiegen die Alt­kühl­schränke, Monitore und Handys mehr als die Chine­sische Mauer, so eine Hoch­rechnung des Brüsseler „Waste of Electrical and Electronic Equipment“ (WEEE).

Chinesische Mauer

Schätzungen zufolge hat die Menge des welt­weit anfallende Elektro­schrotts im Jahr 2021 die Schwelle von 60 Millionen Tonnen über­schritten. Das Problem ist aber nicht allein die Masse, sondern vor allem der Umgang damit. Immer mehr elektrische Geräte werden entsorgt, statt sie zu recyceln oder zu reparieren. So werden viele kost|bare Roh­stoffe – darunter Gold und Silber – verbrannt oder landen auf Müll­kippen.

Smart­phones zum Beispiel bestehen aus insgesamt rund 60 verschiedenen Komponenten. Werden diese Stoffe aus den Alt­geräten entnommen und der Wieder­verwertung zugeführt, können daraus neue Produkte her­gestellt werden. Eine hohe Recycling-Quote senkt zudem unsere Abhängig­keit von Importen aus China. Dort werden rund 90 Prozent der seltenen Erden und Metalle für unsere Smart­phones wie Coltan oder Kobalt geschmolzen und raffiniert. Seltene Erden werden aber auch für LEDs, Elektro­motoren und Wind­kraft­anlagen gebraucht. 

Kunst­stoffe lassen sich zum Teil ebenfalls recyceln. Außerdem enthalten Alt­geräte oft giftige Schad­stoffe: Schwer­metalle wie Queck­silber, Blei und Kadmium oder Flamm­schutz­mittel, Weich­macher und FCKW. Diese stellen eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar, wenn sie nicht fach­gerecht entsorgt werden.  

Was ist eigentlich Elektroschrott?

Kommt nicht in die Tonne: Sie erkennen Elektro­schrott an der „durchgekreuzten Abfalltonne“ auf dem Produkt selbst, der Verpackung oder der Gebrauchs­anweisung.

Immer mehr Geräte, die früher in den Haus­müll durften, tragen jetzt das Label Elektro­schrott und müssen daher ordnungs­gemäß entsorgt werden. Das gilt für alle Geräte, die mit Strom betrieben werden – von Omas monströser Tief­kühl­truhe bis zur schlanken Ultra­schall-Zahn­bürste. Ja, sogar der batterie­betriebene Plastik-Gimmick, den man als Werbe­geschenk bekommen hat, fällt darunter.

Auch „passive Geräte“ können kosten­frei im Handel oder Recycling­hof abgegeben werden: schaltbare Steck­dosen­leisten, Handy-Lade­kabel und IT-Kabel. Ebenso Produkte, die fest verbaute elektrische oder elektronische Bestand­teile enthalten, wie der beleuchtete Spiegel­schrank aus dem Bad. Auch Pedelecs (bis 25 km/h), Feuer­zeuge mit elektrischer (Piezo-)Zündung und blinkende Kinder-Sneaker sind Elektro­schrott. Welche Geräte noch unter das Gesetz fallen und deshalb rück­nahme­pflichtig sind, hat das Bundesumweltamt aufgelistet.

Wichtig: Vor der Rück|<gabe sollten Leucht­mittel, und bei batterie­betriebenen Geräten die Batterien und Akkus, wenn möglich aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden.  

Das ist kein Elektroschrott

Elektrobauteile, die noch zum Einbau bestimmt sind wie etwa Kabel als Meterware, Lüster- oder Dosenklemmen, Lampenfassungen, Schalter, Taster oder Einbausteckdosen.

Batterien und Akkus bitte in die Sammelboxen im Handel geben. Manchmal werden sie auch von den kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.

Autoradios sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen, da sie fest eingebaut waren. Am besten bei der Gemeinde oder dem örtlichen Entsorger nachfragen, wo Sie hingebracht werden sollen.

Nicht schadstoffhaltige Lampen (also: Glüh- und Halogenlampen) werden wie bisher über den Restmüll entsorgt.

Warmwasserbereiter und Klimageräte gelten ebenfalls als feste Installationen.

Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen

Auch Online­händler mit mehr als 400 Quadrat­metern Lager­fläche müssen Elektro-Alt­geräte zurück­nehmen. Wie sie ihre Rück­nahme­pflicht umsetzen, dürfen sie aller­dings selbst bestimmen. Einige bieten an, sich auf ihrer Home­page ein Versand­etikett auszu­drucken. Für den kleineren Elektro­schrott kann der Händler auch eine Rück­nahme­stelle „in zumutbarer Entfernung“ anbieten. Hier verweisen die größeren Online-Händler dann häufig auf private Recycling-Dienst­leister wie take-e-back.de oder Interseroh. Über sie findet man mit wenigen Eingaben eine Rück­gabe­station im Umkreis. Auch Gigant Amazon wickelt Rück­nahmen auf der Home­page über Partner ab – wie genau, das erfahren Sie unter diesem Link.

Übrigens: Wenn Sie sich ein neues Gerät nach Hause liefern lassen, muss der Händler Sie bereits bei Abschluss des Kauf­vertrages über die Möglich­keiten der kosten­losen Rück­gabe bzw. Abholung des Alt­geräts informieren, und erfragen, ob zum Beispiel bei der Aus­lieferung der neuen Wasch­maschine die alte gleich mitgenommen werden soll.

 

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