Intelligenter Messen mit Smart Meter
Sobald eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist oder mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht werden, wird eine moderne Messeinrichtung mit Gateway-Funktion eingebaut. Der Gesetzgeber sagt dazu intelligente Messsysteme, kurz iMSys. Im Volksmund hat sich der englische Begriff durchgesetzt: Smart Meter. Dieses System besteht also aus einer mME samt Gateway zur Datenübermittlung. Über diese Kommunikationseinheit werden die viertelstündlichen Messwerte automatisch und verschlüsselt an den Netzbetreiber und den Energieversorger übermittelt (in der Regel einmal pro Tag). Damit erübrigt sich das Ablesen des Zählerstands vor Ort und man erhält noch bessere und klarere Informationen über den eigenen Stromverbrauch – das hilft beim Energiesparen. Andererseits kann der Netzbetreiber über den Smart Meter aber auch Steuersignale ins Haus senden, etwa, um im Bedarfsfall die Leistung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung vorübergehend zu „dimmen“.
Als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ gelten übrigens
- Wallboxen,
- Wärmepumpen,
- Klimaanlagen und
- Hausspeicher,
sofern sie eine Anschlussleistung von über 4,2 kW haben. (Die meisten privaten Klimaanlagen liegen deutlich darunter!)
Was bedeutet Zweirichtungszähler und Zweitarifzähler?
In der Regel werden mME und iMSys heute als „Zweirichtungszähler“ eingebaut. Das ermöglicht, mit nur einem Gerät sowohl die Bezugsmenge aus dem Netz als auch die Einspeisemenge ins Netz getrennt voneinander messen zu können. Dies ist wichtig, wenn beispielsweise eine Solaranlage (oder auch ein Balkonkraftwerk) vorhanden ist oder später nachgerüstet wird.
Insbesondere in Haushalten mit Nachtspeicherheizungen werden Stromzähler als „Zweitarifzähler“ verbaut. Hier legt Netzbetreiber fest, zu welchen Zeiten das Laufwerk für den vergünstigten „Niedertarif“ (NT) läuft. In der restlichen Zeit zählt das Laufwerk für den „Hochtarif“ (HT).
So ist die die Displayanzeige bei den verschiedenen Tarifen
Beim Zweirichtungszähler zeigt das Display abwechselnd die Bezugsmenge und die Einspeisemenge an. Die Bezugsmenge wird durch die Ziffern „1.8.0“ gekennzeichnet, wogegen die Einspeisemenge mit „2.8.0“ angezeigt wird.
Beim Zweitarifzähler zeigt das Display abwechselnd die Bezugsmenge des HT und die Bezugsmenge des NT an. HT wird durch die Ziffern „1.8.1“ gekennzeichnet, wogegen NT mit „1.8.2“ angezeigt wird.
Zusammengefasst:
1.8.0 – Bezug (beim Eintarifzähler)
1.8.1 – Hochtarif (beim Zweitarifzähler)
1.8.2 – Niedertarif (beim Zweitarifzähler)
2.8.0 – Einspeisung
Wer bekommt welchen Zähler?
Nicht alle Haushalte bekommen demnächst ein intelligentes Messsystem, da meist ein mME ohne das Gateway ausreicht. Das gilt insbesondere in Mehrfamilienhäusern ohne Aussicht auf eine eigene Wallbox oder Wärmepumpe.
In folgenden Haushalten besteht für den Netzbetreiber jedoch die Pflicht, ein Smart Meter einzubauen:
- Wenn eine PV-Anlage (oder andere Erzeugeranlage) mit mind. 7 kWpeak installiert wird.
- Wenn der Jahresverbrauch (Netzbezug) mind. 6.000 kWh beträgt.
- Wenn seit dem 01.01.2024 eine neue „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ in Betrieb genommen wurde. (Insbesondere Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage, Stromspeicher; gilt nur für VE mit einem maximalen Strombezug von über 4,2 kW)
Was kosten digitale Stromzähler
Fast überall in Deutschland ist der örtliche Verteilnetzbetreiber (VNB) gleichzeitig auch Ihr „grundzuständiger Messstellenbetreiber“ (gMSB). Als Endkunde darf man sich heute aber auch einen „wettbewerblichen Messstellenbetreiber“ (wMSB) auswählen. Letzterer muss sich jedoch nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen für die Einbau- und Betriebskosten halten.

Überall, wo der Einbau des Smart Meter verpflichtend ist, muss der Netzbetreiber für die Einbaukosten aufkommen. Kunden, bei denen (bislang) keine Pflicht besteht, können aber auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten den Einbau eines iMSys beauftragen. Dies kann sich lohnen, wenn man große „verschiebbare Lasten“ hat und einen „dynamischen Stromtarif“ oder die „flexiblen Netzentgelte“ nutzen möchte. Eine solche „verschiebbare Last“ wäre insbesondere das Laden eines E-Autos. Wenn sehr viele Kunden ihr E-Auto nach Feierabend gleichzeitig laden möchten und zur selben Zeit auch noch viele Familien ihr Essen kochen, kann das Stromnetz irgendwann an seine Grenzen kommen. Das Auto ließe sich aber genauso gut in der Nacht laden. Dieses „netzdienliche Verhalten“ wird heute schon belohnt, wenn Kunden mit Smart Meter einen dynamischen Tarif nutzen und sich bestenfalls zusätzlich freiwillig für Modul 3 aus §14a EnWG entscheiden.

Smart Meter und dynamischer Tarif: ein unschlagbares Duo
Intelligente Messsysteme helfen dabei, Stromerzeugung, -speicherung und -verbrauch besser in Einklang zu bringen. Nur so lassen sich die schwankenden Stromerträge aus Wind und Sonne, aber auch die vielen neuen E-Autos und Wärmepumpen flexibel in das immer komplexere Energiesystem einbinden.
Außerdem können sie nicht nur Signale senden, sondern auch Signale empfangen. Erst das ermöglicht dynamische Tarife, die netzdienliches Verhalten des Kunden auch belohnen. Nur mit einem Smart Meter kann der Stromlieferant sich stündlich (viertelstündlich) ändernde Strompreise oder auch Netzentgelte korrekt erfassen und abrechnen. Wie ein dynamischer Tarif funktioniert, haben wir hier ausführlich erklärt.
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