Öko Heizstrom

Umweltschonende Wärme für Ihr Zuhause

Wechseln Sie jetzt zu Öko Heizstrom von Erenja

Umwelt schützen, Geld sparen - und das mit warmen Füßen. Holen Sie sich jetzt 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen für Ihre Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung oder Fußbodenspeicherheizung. Zu fairen Erenja-Konditionen und mit persönlichem Rund-um-Service. Sie haben noch Fragen? Unser Chatbot ist Ihr direkter Draht zu uns, einfach klicken und Frage stellen.

Einfacher Wechsel

Bestellen Sie direkt online und wir kümmern uns um den nahtlosen Wechsel zu uns. Ihre Versorgung wird selbst­ver­ständlich nicht unterbrochen.

Ihre Vorteile

Unser Öko Heizstrom stammt zu 100 % aus erneuerbaren europäischen Energie­quellen und unsere Konditionen sind fair und nachvollziehbar.

Großes grünes Plus

Mit Ökostrom von Erenja leisten Sie einen direkten Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und unterstützen uns dabei, neue Ideen und Projekte für Sie und unsere Region zu entwickeln.

Aktuelles zum Energiemarkt

Alle Informationen zur momentanen Lage, den geplanten Entlastungen und den Auswirkungen für Sie haben wir auf unserer Seite "Aktuelles zum Energiemarkt" gesammelt.

Jetzt informieren

Warme Füße inklusive

Hier informieren wir Sie über alle Themen rund um unseren Öko Heizstrom.

Was ist Öko Heizstrom?

Hier finden Sie alles zu unserem grünen Strom.

Strom sparen

Tipps zum Strom sparen – informieren Sie sich hier, wie einfach es sein kann.

Förderprogramm

Prüfen Sie gleich hier die Förder­möglich­keiten durch Erenja.

Zähler für Heizstrom?

Hier erklären wir Ihnen getrennte und gemeinsame Messung.

Natürlich Ökostrom - die richtige Entscheidung beim Heizstrom

Mit unserem Ökostrom tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei: Denn unsere Energie wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über unseren grünen Strom.

Was ist Ökostrom?

Ökostrom wird ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen – derzeit vor allem aus Wasserkraftwerken und Windanlagen. Aber auch Strom aus Biomasse, Erdwärme und Sonnenenergie ist Ökostrom.

Kommt wirklich Ökostrom aus der Steckdose?

Alle Verbraucher – Sie auch – beziehen Strom aus demselben Stromnetz. Man kann Strom nicht gezielt lenken oder speichern. Wenn Sie zu Erenja-Ökostrom wechseln, bleibt der Strom aus Ihrer Steckdose physikalisch gleich, aber: Stellen Sie sich das Stromnetz als einen großen See vor. Die Stromproduzenten speisen den „Stromsee” mit Strom aus verschiedenen Energiequellen, zum Beispiel fossilen Energien (Braunkohle, Steinkohle und Erdöl) oder aber auch erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Solar und Windkraft.

Sie als Verbraucher sorgen für den Ablauf aus dem „Stromsee”, indem Sie zu Hause Strom verbrauchen. Je mehr Verbraucher sich für ökologisch erzeugten Strom entscheiden, desto mehr Ökostrom müssen die Stromerzeuger in diesen See einspeisen.

So wird die Stromversorgung insgesamt umweltfreundlicher – und Sie leisten aktiv einen Beitrag zum Umweltschutz.

Woher kommt unser Ökostrom?

Erenja bietet ausschließlich Ökostrom an. Unsere grüne Energie kommt aus Europa und wird dort aus erneuerbaren Energien gewonnen. Unsere Lieferanten garantieren, dass genau die Menge Strom, die wir abnehmen, in das öffentliche Netz eingespeist wird, durch die Atom- und Kohlestrom verdrängt wird.

Dies ist durch entsprechende Herkunftsnachweise belegt. Das sogenannte Herkunftsnachweisregister betreibt in Deutschland das Umweltbundesamt. Was es damit auf sich hat, ist in einem informativen Video anschaulich erklärt.

Mehr zum Thema Herkunftsnachweise erfahren Sie beim Umweltbundesamt.

Wie wird der Bedarf an schwankender Abnahme gedeckt?

Je mehr alternative Energiequellen genutzt werden, zum Beispiel Solar- oder Windkraftanlagen, desto weniger vorhersehbar wird die Stromerzeugung. Denn nicht immer, wenn wir Strom verbrauchen, scheint die Sonne oder weht der Wind. Dann kommen Pumpspeicher-Kraftwerke zum Einsatz: Sie können sowohl als Stromspeicher als auch als Stromerzeuger eingesetzt werden – je nachdem, was gerade benötigt wird.

Steht zum Beispiel nachts viel Strom aus Windkraftanlagen zur Verfügung, wird aber gerade nicht benötigt (weil ja alle schlafen), wird damit Wasser aus einem tiefer liegenden Speichersee in einen höher gelegenen gepumpt. Wird dann tagsüber mehr Strom verbraucht, als gerade erzeugt wird, kann innerhalb von wenigen Sekunden Wasser aus dem Speichersee in ein tieferliegendes Krafthaus abgelassen werden. Dort treibt der Wasserdruck eine Turbine an – und schon kann binnen weniger Minuten Strom ins Netz eingespeist werden. Und das ohne zusätzliche Belastungen für die Umwelt!

Sichern Sie sich die Erenja-Förderung für Ökostrom­kund*innen!

Das fördern wir:

100 € für die Neuanschaffung einer Photovoltaikanlage ab 3 kWp(1)

100 € bei Anschaffung einer Stromwärmepumpe(2)

100 € bei Anschaffung einer Ladesäule für Zuhause (WallBox)

  50 € für die Neuanschaffung eines Elektro-Fahrrads (E-Bike)(3)

  50 € für die Neuanschaffung eines Elektro-Rollers (E-Roller)(3)

  50 € bei Anschaffung einer elektrisch geregelten Heizungspumpe

 

Mehr Informationen und Förderantrag

(1) Hiervon ausgenommen sind Balkonkraftwerke.

(2) Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist der Abschluss eines Heizstrom-Vertrags.

(3) Keine Förderung bei Leasing-Fahrzeugen.

Förderbedingungen finden Sie im Auftragsformular.

Warum gibt es getrennte und gemeinsame Messung beim Heizstrom?

Sie heizen Ihr Zuhause mit Strom? Dann brauchen Sie daneben immer auch Allgemeinstrom - für Licht, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik und vieles mehr. Um Heizstrom und Allgemeinstrom zu messen, gibt es zwei Modelle.

Gemeinsame Messung

Wenn bei Ihnen ein Doppeltarif-Zähler (DT-Zähler) installiert ist, spricht man von der gemeinsamen Messung. Tagsüber wird der Hochtarif (HT) für Allgemeinstrom abgerechnet, nachts der Niedertarif (NT) für Heizstrom.

Getrennte Messung

Wenn bei Ihnen zwei Zähler vorhanden sind, spricht man von getrennter Messung: ein Zähler misst Allgemeinstrom, der andere den Heizstrom. Beide Zähler können wieder Eintarif- oder Doppeltarifzähler sein.
Übrigens: Bei getrennter Messung können Sie Allgemeinstrom und Heizstrom von unterschiedlichen Energieversorgern beziehen.

Stromkennzeichnung

Unsere Kund*innen sollen genau wissen, wie sich unser Strom zusammensetzt. Das schreibt zudem das Energiewirtschaftsgesetz so vor. Die Stromkennzeichnung zeigt auf, wie viel Prozent des Stroms aus welcher Quelle stammen. Die Auflistung der Anteile wird auch Strommix genannt. Sie kann die Zusammensetzung eines bestimmten Produktes zeigen, aber auch den Strommix eines Lieferanten aufschlüsseln. Die Stromkennzeichnungen einzelner Lieferanten werden jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt. Dies erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung.

zur Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung

Steuern und Abgaben auf Öko Heizstrom

Auf viele Kostenbestandteile der Energiepreise hat Erenja keinen Einfluss. So fallen unter anderem Konzessionsabgaben, Steuern und Netzentgelte an, die über den jeweiligen Energiepreis an Sie weitergegeben werden müssen. Staatlich veranlasste Kostenbestandteile sollen Verhaltensweisen ändern oder dienen einem volkswirtschaftlichen Zweck. Hier erfahren Sie alles zu den fiskalischen Stromkosten.

KWK-G-Aufschlag (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)

Der KWK-G-Aufschlag dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)- Anlagen, die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Am 19. Juli 2012 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Der KWK-G-Aufschlag und die EEG-Umlage werden auf jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben.

Offshore-Haftungsumlage gemäß § 17f EnWG

Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Durch die Offshore-Haftungsumlage werden Verbraucher an Zusatzkosten bei Netzanschlussproblemen von Windparks beteiligt. Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 erstmalig erhoben. Nach § 17 f Abs. 7 EnWG 2012 sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Aufschläge auf die Netzentgelte (Offshore-Haftungsumlage) im Internet zu veröffentlichen.

Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung

Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen, wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.

Umlage für abschaltbare Lasten § 18 AbLaV

Diese Umlage wurde erstmalig zum 1. Januar 2014 erhoben. Als abschaltbare Lasten gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie. Die Anbieter von sogenannten Abschaltleistungen erhalten für deren Bereitstellung sowie für jeden Abruf eine Vergütung.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und gilt seit April 1999. Sie ist eine indirekte Steuer und wird über den Strompreis an den Endverbraucher weitergegeben. Circa 90 Prozent dieser Steuer fließen in die Rentenkasse.

Netznutzungsentgelte

Der Transport und die Verteilung von Energie zum Endverbraucher ist Aufgabe der Netzbetreiber. Diese erhalten dafür die sogenannten Netznutzungsentgelte, die durch die Bundesnetzagentur geprüft werden und von allen Netznutzern zu zahlen sind. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte des für Sie zuständigen Netzbetreibers finden Sie auf dessen Internetseite. Ihren Netzbetreiber teilen wir Ihnen erstmalig in der Vertragsbestätigung und danach in den Jahresverbrauchsabrechnungen mit.

Hier versorgen wir Sie:

Alfhausen; Altenberge; Andervenne; Ankum; Anröchte; Ascheberg; Bad Bentheim; Bad Iburg; Bad Sassendorf; Badbergen; Bawinkel; Beelen; Beckum; Beesten; Belm; Berge; Bersenbrück; Billerbeck; Bippen; Bottrop; Datteln; Delbrück; Dorsten; Drensteinfurt; Eggermühlen; Engden; Erwitte; Esche; Everswinkel; Freren; Fürstenau; Geeste; Gehrde; Gelsenkirchen; Georgsdorf; Gersten; Gescher; Gladbeck; Handrup; Havixbeck; Heek; Herzebrock-Clarholz;  Hopsten; Hörstel; Horstmar; Ibbenbüren; Isterberg ; Kettenkamp; Laer; Lage; Langen; Langenberg; Legden; Lengerich; Lienen; Lippetal; Lippstadt; Lotte; Lüdinghausen; Lünne; Marl; Merzen; Messingen; Möhnesee; Neuenhaus; Neuenkirchen; Nordhorn; Nordkirchen; Nordwalde; Nortrup; Nottuln; Oelde; Oer-Erkenschwick; Olfen; Osterwald; Recke; Recklinghausen; Reken; Rheda-Wiedenbrück; Rieste; Rietberg; Rosendahl; Rüthen; Saerbeck; Salzbergen; Sassenberg; Schapen; Schöppingen; Selm; Senden; Sendenhorst; Spelle; Steinfurt; Thuine; Twist; Verl; Voltlage; Wadersloh; Wallenhorst; Waltrop; Warendorf; Warstein; Welver; Werne; Westerkappeln; Wettringen; Wettrup

Übrigens

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