Wechseln Sie jetzt zu Klimagas von Erenja
Der Wechsel ist ganz einfach und Sie profitieren von allen Vorteilen eines zuverlässigen Versorgers. Bei Erenja bekommen Sie Klimagas zu fairen Konditionen und einen umfassenden persönlichen Kundenservice. Sie haben noch Fragen? Unser Chatbot ist Ihr direkter Draht zu uns, einfach klicken und Frage stellen.
Einfacher Wechsel
Bestellen Sie direkt online und wir kümmern uns um den nahtlosen Wechsel zu uns. Ihre Versorgung wird selbstverständlich nicht unterbrochen.
Ihre Vorteile
Unser Erdgas ist zu 100 % klimaneutral. Die Preise sind fair und nachvollziehbar.
Großes grünes Plus
Mit Ihrer Entscheidung für Klimagas von Erenja können weltweite Projekte zum Schutz der Umwelt gefördert werden.
Aktuelles zum Energiemarkt
Alle Informationen zur momentanen Lage, zu den geplanten Entlastungen und den Auswirkungen für Sie, haben wir auf unserer Seite "Aktuelles zum Energiemarkt" gesammelt.
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Noch brauchen wir Erdgas als Übergangstechnologie, um unseren Wärmebedarf zu decken. Doch den unvermeidbaren CO2-Ausstoß kann man zum Glück kompensieren. Wenn das geschieht, spricht man von Klimagas. Damit schützen wir alle das Klima, denn mit jeder verbrauchten Kilowattstunde werden weltweit Projekte zur CO2-Einsparung, die es sonst vielleicht nicht gäbe, unterstützt. Unser Klimagas ist vom TÜV Nord zertifiziert als "Klimaneutrales Gasprodukt" - alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft.
Was ist Klimagas?
Hier erklären wir, was sich hinter Klimagas verbirgt.
Gas sparen
Tipps zum Erdgas sparen – Informieren Sie sich hier, wie einfach es sein kann.
Förderprogramm
Prüfen Sie gleich hier die Fördermöglichkeiten durch Erenja.
Grund- und Ersatzversorgung
Hier finden Sie alles Wichtige zur Grund- und Ersatzversorgung Erdgas.
Was verbirgt sich hinter Klimagas?
Solange wir unseren Wärmebedarf nicht allein durch erneuerbare Energien decken können, kommt es zum unvermeidbaren CO2-Ausstoß. Zum Glück kann man diesen bei herkömmlichem Erdgas kompensieren und damit Klimaneutralität erreichen. Wenn das geschieht, spricht man von Klimagas.
Das Naturprodukt Erdgas gilt unter allen fossilen Brennstoffen als der sauberste. Doch auch wenn wir Erdgas verbrauchen, wird Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Um diesen Ausstoß zu neutralisieren, fördern wir anerkannte internationale Klimaschutzprojekte, die wiederum genau diese CO2 - Mengen einsparen. So erreichen wir eine ausgeglichene Klimabilanz: Unser Erdgas ist 100% klimaneutral.
Obwohl Sie wie gewohnt Erdgas nutzen, leisten Sie gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Denn nun unterstützen Sie mit jeder verbrauchten Kilowattstunde weltweit Projekte zur CO2-Einsparung, die es sonst vielleicht nicht gäbe.
Klima muss global gedacht werden. CO2-Emissionen, die in Deutschland entstehen, können daher gut auch in anderen Teilen der Welt ausgeglichen werden - vorzugsweise in Entwicklungs- und Schwellenländern. Denn mit vergleichsweise geringem Aufwand können Klimaschutzprojekte dort eine enorme Wirkung erzielen. Und: Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sorgen zudem für Technologietransfer und nachhaltige Entwicklung, schaffen Arbeitsplätze und verbessern den Lebensstandard vor Ort. Derzeit unterstützen wir neben anderen zwei Wasserkraft-Projekte in China.
Alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft. Unser Klimagas ist außerdem vom TÜV Nord als „Klimaneutrales Gasprodukt“ zertifiziert.
Störung in der Gasversorgung melden
Sie haben eine Störung in der Gasversorgung bemerkt? Melden Sie das unbedingt und unverzüglich Ihrem Netzbetreiber.
Im Versorgungsgebiet der Gelsenwasser Energienetze GmbH
Die richtige Telefonnummer finden Sie hier mit einem Klick.
Im Notfall oder bei unbekanntem Netzbetreiber
Wenden Sie sich bitte an Polizei (110) oder Feuerwehr in Ihrem Ort.
Verbrauchsabrechnung Gas
Der Gasverbrauch wird im Allgemeinen auf der Endkundenrechnung in der Einheit Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Auf Ihrem heimischen Gaszähler wird der Verbrauch in Kubikmeter (m³) aufgeführt. Doch warum gibt es die unterschiedlichen Einheiten und wie erfolgt die Umrechnung?
Die Qualität von Erdgas, insbesondere der Brennwert, kann stark variieren. Der Brennwert gilt als Qualitätsmerkmal und gibt an, wie viel Leistung beziehungsweise Energie in einem normierten Kubikmeter Erdgas steckt. Die Umrechnung des Kubikmeterverbrauchs in Kilowattstunden erfolgt mit folgender Formel:
Thermische Energie = Gasverbrauch x Brennwert x Zustandszahl
(kwh = m³ x kWh/m³ x Z)
Der Gasverbrauch wird anhand des Deltas „alter Zählerstand” und „neuer Zählerstand” an Ihrem Gaszähler gemessen. Die Menge wird in Kubikmeter (m³) angegeben.
Der Gasverbrauch muss in einen Normzustand umgerechnet werden, was durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z erfolgt. Die Zustandszahl gibt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand an. Zur Berechnung werden Gasdruck und Gastemperatur am jeweiligen Ort zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Die Zustandszahl Z wird kundenspezifisch berechnet und findet sich daher auch auf der Rechnung wieder.
Wie die Zustandszahl Z wird auch der Abrechnungsbrennwert kundenindividuell ermittelt. Der Abrechnungsbrennwert gibt den Energiegehalt (kWh/m³) an, wie viel Energie ein Kubikmeter Gas beim Verbrennungsprozess freisetzt. Dadurch werden die natürlichen Schwankungen des Energiegehalts berücksichtigt.
Dieser Wert gibt Ihren Klimagasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Der am Zähler gemessene Erdgasverbrauch (m³) wird durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z in ein Normvolumen umgerechnet, was wiederum mit dem Brennwert multipliziert wird.
Sichern Sie sich die Erenja-Förderung für Klimagaskund*innen!
Das fördern wir:
333 € beim Einbau eines Erdgas-Blockheizkraftwerks
100 € beim Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung
100 € bei Anschaffung eines Erdgas-Haushaltsgeräts (z.B. Herd, Trockner)
100 € für die Anschaffung einer Gaswärmepumpe
100 € für die Anschaffung einer Solarthermie für eine bestehende Gasheizung
50 € für einen hydraulischen Abgleich
25 € für die Anschaffung von mindestens 3 elektronischen Heizkörperthermostaten
Mehr Informationen und Förderantrag
Förderbedingungen finden Sie im Auftragsformular.
Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Jeder Bewohner einer Immobilie hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung mit Erdgas. So ist sichergestellt, dass Sie von Anfang an das Licht anschalten, die Heizung aufdrehen, mit warmem Wasser duschen und auf dem Gasherd kochen können.
Erenja ist in den Orten Altenberge, Ascheberg, Havixbeck, Horstmar, Laer, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Olfen, Saerbeck, Selm, Senden und Sendenhorst Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG.
Sobald Sie Erdgas verbrauchen und keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger in der Grund- oder Ersatzversorung zustande. Basis hierfür ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Fakten zur Erdgas-Grundversorgung
Wenn Sie einen neuen Gasanschluss erhalten haben oder neu in ein Haus/eine Wohnung eingezogen sind und keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung. Grundversorger ist immer der Anbieter in einem Netzgebiet, der die meisten Haushalte versorgt. Dies wird alle drei Jahre vom örtlichen Netzbetreiber überprüft.
Haben Sie oder Ihr bisheriger Versorger den Gasvertrag gekündigt oder fällt die Belieferung durch einen dritten aus, etwa weil der gewählte Lieferant insolvent wird, dann fällt man beim Grundversorger in die Ersatzversorgung. Hierzu finden Sie weiter unten genaue Informationen.
Im Grundversorgungstarif sind Sie flexibel: Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Darum können Sie auch jederzeit aus der Grundversorgung wechseln. Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt im Jahresrhytmus. Den aktuell gültigen Grundversorgungstarif finden Sie hier.
Alle mit Erenja geschlossenen Verträge beruhen auf den Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391). Zusätzlich zur GasGVV gelten unsere Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise. Die Texte finden Sie hier.
Die Preise für die Grundversorgung finden Sie hier.
Übrigens: Wenn Sie in der Grundversorgung sind und aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten kurz vor einer Unterbrechung der Gasversorgung stehen, bieten wir Ihnen im Rahmen der Abwendungsvereinbarung Hilfe an. Nutzen Sie diese Chance!
Fakten zur Erdgas-Ersatzversorgung
Sie werden immer dann über die Ersatzversorgung beliefert, wenn eine "unklare" Versorgungslage vorliegt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr bisheriger Lieferant Insolvenz anmeldet oder die Lieferung einstellt. Oder wenn Sie oder Ihr bisheriger Gaslieferant kündigt und Sie keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Immer dann helfen wir als Grundversorger mit der Ersatzversorgung aus. Hierfür ist seitens des Gesetzgebers kein schriftlicher Vertrag nötig. Der große Vorteil: In die Ersatzversorgung kann man ganz schnell innerhalb eines Tages wechseln und ist sicher versorgt.
Um Ihre Belieferung mit Erdgas zu sichern, bleiben Sie bis zu drei Monate in der Erstzaversorgung, danach fallen Sie automatisch in die Grundversorgung (wenn Sie keinen anderen Liefervertrag abschließen). Sie haben aber das Recht, jederzeit selbst in einen anderen Tarif zu wechseln.
Für den Fall, dass Sie oder Ihr bisheriger Gaslieferant den Vertrag gekündigt hat können Sie auch in unsere Grundversorgung wechseln. Wenn Sie das bei Erenja tun möchten, schreiben Sie uns. Bitte geben Sie Ihre Vertragskontonummer mit an.
Den aktuellen Preis für die Ersatzversorgung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Preise der Ersatzversorgung am 1. und 15. eines Monats durch Bekanntgabe auf unserer Homepage geändert werden können.
Immer wenn Sie in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung erstmalig mit Gas versorgt werden, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung und werden über diese mit Ergas versorgt.
Die Ersatzversorgung ist eine "Notlösung", die immer dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann oder sie oder der Energielieferant den Vertrag gekündigt hat. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt, aber auch ganz schnell gehandelt werden kann.
Steuern, Abgaben und Gebühren auf Gas
Beim Erdgas fallen Konzessionsabgaben, Steuern, Abgaben und Umlagen an, die wir an Sie weitergeben müssen. Hier gibt es dazu alle Infos.
Um für den kommenden Winter vorzusorgen, hat die Bundesregierung alle Betreiber von Gasspeicher-Anlagen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. So soll einerseits die Energieversorgung in den kalten Monaten gewährleistet und andererseits heftige Preisausschläge eingedämmt werden. Das neue Gasspeichergesetz gibt entsprechende Füllstände vor, aktuell: 1. Oktober 85 %, 1. November 95 %, 1. Februar 40 %. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, hat die Bundesregierung gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine neue Speicherumlage eingeführt, die ab 1. Oktober 2022 erhoben wird. Die Höhe der Umlage beträgt 0,07 ct/kWh.
Jeder Gasversorger bekommt die neue Umlage in Rechnung gestellt und muss sie an seine Kund*innen weitergeben. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig geprüft und angepasst – das kann bei späteren Anpassungen dann teurer, aber auch preiswerter werden.
Die Bilanzierungsumlage wurde 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 (Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor) zu decken. Hierbei geht es um den Gasfluss in den Netzen sowie den Geldfluss im Bilanzkreis zwischen den Netzen. Die Bilanzierungsumlage wurde bisher jährlich zum 1. Oktober festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. Der Satz der Bilanzierungsumlage wird getrennt für SLP- und RLM-Lieferstellen* angegeben. Im Jahr 2021/2022 lag die Höhe der Bilanzierungsumlage bei 0,00 ct/kWh. Zum 1. Oktober 2022 wird sie für SLP-Lieferstellen auf 0,68 ct/kWh angehoben.
*Die Abkürzung SLP bedeutet Standardlastprofil. Es wird zur Bestimmung des erwarteten Strom-Energiebedarfs von kleineren Verbrauchern genutzt. Kleinere Verbraucher sind beispielsweise Haushalte, kleine Supermärkte oder Reisebüros.
Die Abkürzung RLM steht für „Registrierende Leistungsmessung“. RLM-Zähler werden bei Kunden eingesetzt, die einen sehr hohen Verbrauch haben. Für Erdgas ist der Einbau eines RLM-Zählers ab 1.500.000 kWh Energieverbrauch pro Jahr gesetzlich verpflichtet.
Sie wird auf die Nettoarbeitspreise aufgeschlagen und beträgt zurzeit 0,55 Cent/kWh.
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Erdgasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.
Derzeit gelten folgende Höchstbeträge:
Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden mit bis zu
25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,61 Cent/ kWh
Bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden mit bis zu
25.000 Einwohnern: 0,22 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,27 Cent/ kWh
Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Ab 01. Januar 2021 tritt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen ab 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Gasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.
Der CO2-Preis ist eine neue gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Preis von ca. 0,54 Cent/kWh brutto in 2021. In den Folgejahren soll der CO2-Preis sukzessive weiter steigen, bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2-Emission.
Berechnung CO2-Preis je kWh Erdgas für das Jahr 2021:
CO2-Preis | CO2-Emission Erdgas | CO2-Preis je kWh Erdgas | |
25 €/t 2500 ct/1000 kg | netto | brutto | |
2,5 ct/kg | 0,182 kg/kWh | 0,455 ct/kWh | 0,54 ct/kWh |
Hier versorgen wir Sie:
Ahaus; Alfhausen; Altenberge; Andervenne; Ankum; Anröchte; Ascheberg; Bad Bentheim; Bad Iburg; Bad Laer; Bad Sassendorf; Badbergen; Bawinkel; Beckum; Beelen; Beesten; Belm; Berge; Bersenbrück; Billerbeck; Bippen; Bottrop; Bramsche; Castrop-Rauxel; Coesfeld; Datteln; Delbrück; Dorsten; Drensteinfurt; Dülmen; Eggermühlen; Emlichheim; Emsbüren; Emsdetten; Engden; Ennigerloh; Erwitte; Esche; Everswinkel; Freren; Fürstenau; Geeste; Gehrde; Gelsenkirchen; Georgsdorf; Georgsmarienhütte; Gersten; Gescher; Getelo; Gladbeck; Glandorf; Gölenkamp; Greven; Gronau; Hagen; Halle; Haltern am See; Handrup; Hasbergen; Havixbeck; Heek; Herten; Herzebrock-Clarholz; Hoogstede; Hopsten; Hörstel; Horstmar; Ibbenbüren; Isterberg; Itterbeck; Kettenkamp; Laar; Ladbergen; Laer; Lage; Langen; Langenberg; Legden; Lengerich; Lienen; Lingen; Lippetal; Lippstadt; Lotte; Lüdinghausen; Lünen; Lünne; Marl; Merzen; Messingen; Metelen; Mettingen; Möhnesee; Münster; Neuenhaus; Neuenkirchen; Nordhorn; Nordkirchen; Nordwalde; Nortrup; Nottuln; Ochtrup; Oelde; Oer-Erkenschwick; Olfen; Osnabrück; Ostbevern; Osterwald; Recke; Recklinghausen; Reken; Rheda-Wiedenbrück; Rheine; Rieste; Rietberg; Ringe; Rosendahl; Rüthen; Saerbeck; Salzbergen; Sassenberg; Schapen; Schöppingen; Selm; Senden; Sendenhorst; Spelle; Stadtlohn; Steinfurt; Südlohn; Tecklenburg; Telgte; Thuine; Twist; Uelsen; Verl; Voltlage; Vreden; Wadersloh; Wallenhorst; Waltrop; Warendorf; Warstein; Welver; Werne; Westerkappeln; Wettringen; Wettrup; Wielen; Wietmarschen; Wilsum