Inforechnung beantragen

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Für welchen Zeitraum wünschen Sie die Inforechnung?

Wichtig: Falls Sie für das aktuelle Jahr schon eine Jahresverbrauchsabrechnung (JVA) erhalten haben, dann ist kann der Zeitraum Ihrer Inforechnung nur nach dem Abrechnungsstichtag liegen.
Falls Sie noch keine JVA für das aktuelle Jahr erhalten haben, dann ist eine Inforechnung nur möglich, wenn ein Zählerstand zum Jahresbeginn vorliegt.
Für Zeiträume, die gesamtheitlich in der Zukunft liegen, können leider keine Inforechnungen erstellt werden.


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