Zahlungspause & Stundung
Bitte beachten Sie, dass eine Stundung / Zahlungspause grundsätzlich nur einmal in einem halben Jahr zulässig ist und maximal für eine Dauer von 4 Wochen.
Reicht die Stundung nicht aus? Dann können Sie hier einen Ratenplan (Finanzierung) für Ihre offenen Forderungen anfragen.
Was passiert als nächstes?

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