Die Lage auf dem Energiemarkt ist eine Ausnahsituation, die es so in der Vergangenheit noch nicht gegeben hat. Die Beschaffungspreise für Strom und Erdgas haben sich seit 2021 vervielfacht. Wegen des recht milden Winters 2022/2023 und der Einsparbemühungen von Industrie, Gewerbe und Privatpersonen ist die Versorgungslage bisher jederzeit gesichert gewesen. Aber das Preisniveau bleibt hoch – auch die Preissenkungen, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, liegen noch weit über den Preisen vor Beginn der Krise. Eine seriöse Prognose, wie sich die Lage in der nächsten Zeit entwickelt, ist derzeit nicht möglich.
Die Bundesregierung hat vielfältige Maßnahmen ergriffen, um den Markt zu stabilisieren und insbesondere auch die Verbraucher*innen zu entlasten. Alle Informationen zu Dezember-Soforthilfe und Energiepreisbremsen finden Sie hier. Dennoch sind wir alle weiterhin in höchstem Maße gefordert, Energie einzusparen.
Sie möchten sich eingehender über die Energiemarktlage informieren? Wir haben die Hintergründe für Sie einfach erklärt und geben Tipps, was Sie persönlich tun können.
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Allgemeine Fragen zum Energiemarkt
Derzeit ist die Versorgung mit Erdgas gesichert. Das Gasgemisch in Deutschland kommt aus verschiedenen Herkunftsländern, in NRW mit einem Schwerpunkt aus norwegischen und niederländischen Quellen. Zudem startete Ende 2022 der Betrieb in Deutschlands erstem LNG-Terminal in Wilhelmshaven, weitere Terminals an den Standorten Lubmin, Stade und Brunsbüttel folgten bzw. befinden sich im Ausbau. So wird nun auch weltweit eingekauftes LNG ins deutsche Erdgasnetz eingespeist.
Dass Erdgas ab jetzt weltweit beschafft werden muss, wirkt sich nachhaltig auf das Preisniveau aus: Es wird absehbar hoch bleiben. Die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa sind für den Winter 2023/2024 gut gefüllt.
Die deutsche Energieversorgung zählt zu den sichersten weltweit. Engpässe in der deutschen Stromerzeugung gibt es momentan nicht. Die Kraftwerke produzieren plan- und bedarfsgerecht.
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen kontinuierlich sehr hohe regulatorische Sicherheitsanforderungen umsetzen und nachweisen (u.a. für Energieversorgungsnetze und für Energieanlagen). Zudem bestehen Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überwacht. Die Anforderungen werden bei Bedarf aktualisiert oder erweitert. Die in Deutschland für den Sektor Energie geltenden Anforderungen gehen weit über die verpflichtenden Mindestanforderungen der Europäischen Cybersicherheitsrichtlinie hinaus.
Wir senken unsere Gas- und Strompreise für unsere Kundschaft, auch in der Gas-Grundversorgung, spätestens zum neuen Jahr. Eine große Anzahl an Gas-Sonderverträgen werden sogar schon zum 1. November 2023 gesenkt.
Die Situation an den Energiemärkten hat sich in den letzten Monaten entspannt und die Einkaufspreise für Gas und Strom sind gegenüber 2022 gesunken, aber noch deutlich höher als vor der Energiekrise. Wir haben in der Krise im Sinne unserer Kund*innen auf Versorgungssicherheit gesetzt und für das Jahr 2023 im Voraus die Energiemengen zu den höheren Preisen beschafft. Daher machen sich die gesunkenen Einkaufspreise für uns erst jetzt bei der Energiebeschaffung für 2024 bemerkbar. Diesen Vorteil geben wir dann unmittelbar zum neuen Jahr weiter. Über Preisänderungen werden unsere Kunden immer auch persönlich informiert.
Übrigens: Aufgrund der von der Regierung eingeführten Preisbremse sind die erhöhten Energiekosten für 80 % der Jahresverbrauchsprognose für Gas auf 12 ct/kWh und für Wärme auf 9 ct/kWh gedeckelt. Dies entlastet die Haushalte in diesem Jahr bereits deutlich.
Die Wärmepreise werden gemäß der Preisgleitklauseln zu den entsprechenden Zeiträumen angepasst. Auch hier erwarten wir in den nächsten Monaten sinkende Preise.
Die langfristige Strategie der Versorger glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt die Kunden vor starken Preissprüngen. Wie viele andere seriöse Versorger beschaffen wir die benötigte Energie langfristig in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. So minimieren wir das Risiko stark schwankender Börsenpreise. Kurzfristige Schwankungen an den Energiemärkten haben daher erst einmal keinen direkten Einfluss auf die Endkundenpreise. Wenn wir nicht nach dieser Strategie beschaffen würden, wären die extremen Preisausschläge der letzten Jahre direkt in den Endkundenpreisen weitergegeben worden.
Die gesunkenen Preise im Gasgroßhandel sind ein gutes Zeichen, jedoch kein Grund zur Entwarnung. Die Preisentwicklung im Gasgroßhandel ist und bleibt schwankend. Niemand weiß, wie sich die Preise in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln. Fakt ist: Aus Russland werden wir vorerst kein Gas mehr erhalten. Gas bleibt dadurch am Weltmarkt knapp und teuer.
Am Spotmarkt wird kurzfristig lieferbare Energie (Strom und Gas) gehandelt. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang einen Tag im Voraus. Auf dem Terminmarkt hingegen werden Lieferverträge bis zu sechs Jahre im Voraus geschlossen. Die Versorger decken sich am Terminmarkt mit einem Großteil des von ihnen prognostizierten Bedarfs ein. Die am Spotmarkt eingekauften Mengen dienen insbesondere dem kurzfristigen Ausgleich von prognostiziertem und tatsächlichem Verbrauch der nächsten 24 bis 48 Stunden. Auswertungen, die bei den Beschaffungskosten allein die Preisentwicklungen auf dem Spotmarkt in den Blick nehmen, greifen daher zu kurz. Wesentlich für die Kosten, die den Energieversorger beim Gas- und Stromeinkauf entstehen, ist die Preisentwicklung am Terminmarkt.
Der Wettbewerb am Gas- und Strommarkt ist hoch. Generell ist der deutsche Energiemarkt durch eine hohe Wettbewerbsintensität geprägt. Im Durchschnitt konkurrieren in Deutschland in jedem Netzgebiet mehr als 100 Gasversorger und fast 150 Stromversorger um die Kunden. Die jeweiligen Preise und Konditionen der Anbieter sind transparent und leicht zugänglich. Dementsprechend haben die Verbraucher die Möglichkeit, den Anbieter mit dem für sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. Daher kann es sich kein Versorger leisten, seine Preise nicht zu senken, wenn es möglich ist.
Das Jahr 2022 war für die Energieversorger mit extremen Herausforderungen verbunden. Trotzdem haben sie sicher und zuverlässig die Energieversorgung Deutschlands gewährleistet – so auch wir. Natürlich darf es nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen. Daher ist es richtig, dass die Gesetze zu den Energiepreisbremsen ein klares Missbrauchsverbot enthalten. Missbrauchskontrolle bedeutet aber keine pauschale Missbrauchsunterstellung. Verkehrskontrollen bedeuten ja auch nicht, dass allen Verkehrsteilnehmern Fehlverhalten unterstellt wird. Der Anstieg der Endkundenpreise war trotz der hohen Einkaufspreise aufgrund der langfristigen Beschaffung der Unternehmen im letzten Jahr viel geringer als die Börsenpreise. Allerdings wirkt sich der Preisanstieg verzögert aus. Die Phase, in der hohe Börsenpreise auf den Endkundenmarkt stärker durchschlagen ist Ende 2022 erreicht worden. Die Energiepreisbremse wurde ja gerade deshalb geschaffen, um diesen Anstieg abzufedern. Auch die Behauptung, mit den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse seien Preiserhöhung durch Energieversorger verboten, ist nicht korrekt. Nach den allgemeinen Regeln zulässige Preisanpassungen sind auch künftig möglich, wenn damit veränderte Beschaffungskosten für den Einkauf von Energie weitergegeben werden. Das hat inzwischen auch das Bundeskartellamt öffentlich klargestellt.