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Nachstehende Förderung wird beantragt


1 Hiervon ausgenommen sind Balkonkraftwerke.
2 Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist der Abschluss eines Heizstrom-Vertrags.
3 Keine Förderung bei Leasing-Fahrzeugen.

Bitte fügen Sie dem Antrag die entsprechende Rechnung bei. Die Rechnung darf hierbei nicht älter als 24 Monate sein. Auftragsbestätigungen oder ähnliches werden nicht akzeptiert. Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der Kunde ab dem Zeitpunkt der Auszahlung für 24 Monate bei einer Förderung für Stromkunden (s.o.) Ökostrom bzw. bei einer Förderung für Gaskunden (s.o.) Klimagas von Erenja AG & Co. KG bezieht. Wird das Vertragsverhältnis gemäß Satz 1 während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beendet, ist der Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Die Photovoltaikanlagen-Förderung wird nur Privatkunden gewährt, die den selbsterzeugten Strom anteilig selbst nutzen. Für Leasing-, Pacht- und Contractingverträge gibt es keine Förderung. Gültig nur im Versorgungsgebiet von Erenja vom 01.10.2022 bis auf Widerruf. Jede Förderung kann je Kunde nur einmal beantragt werden.

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