Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Wie viel der Strom kostet, den Sie beziehen, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:
- Abgaben, Steuern und Umlagen: In Deutschland wird der Verbrauch von Strom besteuert – mit der Stromsteuer. Die Mehrwertsteuer ist natürlich auch enthalten. Des Weiteren dienen verschiedene Umlagen dazu, unter anderem den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Diese gesetzlich festgelegten Anteile machen mit 52,5 Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Strompreises aus.
- Netzentgelte: Der Netzbetreiber transportiert und verteilt Energie an die Endverbraucher*innen. Für diesen Service erhalten die Netzbetreiber die sogenannten Netznutzungsentgelte. Sie machen 24,6 Prozent des Strompreises aus.
- Stromeinkauf, Service und Vertrieb: An der Strombörse wird der Strompreis gehandelt – abhängig von den jeweiligen Marktbedingungen. Ebenso entstehen Kosten für Kundenservice, Angebote, Mitarbeiterkosten und Vertrieb. Diese Preisbestandteile sind die einzigen, die wir als Energieversorger beeinflussen können. Sie machen einen Anteil von 22,9 Prozent aus.

War Ihnen bisher bewusst, dass mehr als die Hälfte des Strompreises durch gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Kosten für den Netzbetreiber zustande kommt? Im Preis für eine Kilowattstunde Strom sind nicht nur Stromsteuer und Mehrwertsteuer enthalten, sondern auch zahlreiche Umlagen:
● EEG-Umlage
● KWK-G-Aufschlag
● Offshore-Haftungsumlage
● Umlagen für abschaltbare Lasten
● Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV
Wenn Sie sich für die einzelnen Aufschläge im Detail interessieren, habe wir hier für Sie alle Umlagen und Steuern aufgelistet.
Zusammensetzung der Gaspreise

Der Gaspreis setzt sich ähnlich wie der Strompreis zusammen. Auch hier sind es drei Faktoren, die festlegen, wie viel die Verbraucher*innen für einen Kubikmeter Gas bezahlen müssen. Beim Gaspreis sieht die Gewichtung jedoch ein wenig anders aus als beim Strompreis. Die Angaben beziehen sich auf ein Einfamilienhaus:
- Steuern, Abgaben und Umlagen: Mehr als ein Viertel machen diese staatlich veranlassten Preisbestandteile aus. Mit 26 Prozent stellen sie einen nicht unbedeutenden Anteil des Gesamtpreises dar. Ab 2021 erwartet die Verbraucher*innen eine weitere neue Abgabe, die ebenfalls der Energiewende dienen soll: Der CO2-Preis.
- Netzentgelte: Um das Gasnetz zu nutzen, ist auch hier ein Entgelt fällig. Der Anteil beläuft sich auf rund 27 Prozent. Allerdings schwankt die Höhe des Netzentgelts je nach Region, viel stärker als beim Strompreis.
- Beschaffung und Vertrieb: Mit 47 Prozent machen die Beschaffungspreise am Erdgasmarkt den größten Anteil am Gaspreis für die Endkund*innen aus.
Für ein Mehrfamilienhaus weichen die Werte bei der Zusammensetzung des Gaspreises um ein bis drei Prozent ab.

Alle Energieversorger in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Kund*innen regelmäßig und zuverlässig über Änderungen der Energiepreise zu informieren. Deswegen erhalten Sie in der Regel bei Preisanpassungen Informationen Ihres Versorgers. Unser Team von Erenja steht Ihnen für Rückfragen jederzeit persönlich, telefonisch oder online zur Verfügung.

Aufgaben des Netzbetreibers
Hier können Sie Ihren Stromnetzbetreiber oder Ihren Gasnetzbetreiber herausfinden.
Wissen Sie, wer Ihr Netzbetreiber ist? Die Netzbetreiber für Strom und Gas sind dafür zuständig, dass Industrie, Gewerbe und Haushalte rund um die Uhr mit Energie versorgt werden. Die Strom- sowie Gasnetze auszubauen und instand zu halten ist Aufgabe des Netzbetreibers, damit die Energienetze im ganzen Land reibungslos funktionieren. Das bedeutet zum Beispiel, dass in Zukunft der gesamte Strom, der in den Offshore-Windparks in der Nordsee erzeugt wird, quer durch Deutschland bis nach Bayern und Baden-Württemberg transportiert werden kann. Das funktioniert über ein riesiges Netz an Leitungen: Mehr als eine halbe Million Pipelines bringen das Erdgas nach Deutschland und in die verschiedenen Regionen. Zusätzlich zu den Fernleitungen gibt es ein engmaschiges Netz an Gasleitungen, die das Gas zu den Verbraucher*innen in die Wohnung liefern.
Dank des sogenannten “Unbundling” (auf Deutsch: Entflechtung) wird der Netzbetrieb von der Energieerzeugung und dem Vertrieb getrennt. Das Ziel beim gesetzlich vorgeschriebenen Unbundling ist ein neutraler Netzbetrieb ohne Wettbewerbsvorteile: So herrschen für jeden Energielieferant gleiche Bedingungen beim Zugang zum Strom- und Erdgasnetz. Zudem muss jeder Lieferant die gleichen Netzentgelte an die örtlichen Netzbetreiber entrichten, so wie eine Art Straßenmaut. Übrigens: Im Gegensatz zum Energielieferanten kann man als Verbraucher*in den Netzbetreiber nicht wechseln. Abhängig von Wohnort und Region sind Sie an einen Netzbetreiber gebunden. Wer das in Ihrem Ort ist, können Sie mit Hilfe des 13-stelligen Netzbetreiber-Codes auf Ihrer Energierechnung ermitteln.
Netzentgelte für Gas und Strom
Die Leistungen, die der Netzbetreiber erbringt, sind nicht kostenlos. Um die Strom- und Gasnetze zu nutzen, wird ein sogenanntes Netzentgelt für die Verbraucher*innen fällig. In Deutschland sind die Netzentgelte in den letzten Jahren gestiegen. Das liegt unter anderem am stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Netzbetreiber müssen das Stromnetz systematisch ausbauen, um starken jahreszeitlichen Schwankungen bei der Stromerzeugung aus Solarenergie oder Windkraft zu begegnen. Auch die technische Integration der Anlagen ins Stromnetz verursacht Kosten.
Damit das Erdgas von A nach B transportiert werden kann, sind ebenfalls Netzentgelte fällig. Die Kosten dafür hängen gleichermaßen von der Region und dem Netzanbieter ab. Preisliche Anpassungen bei den Netzentgelten geschehen ebenso jedes Jahr im Herbst, sowohl für Strom als auch für Gas.
Zusätzlich im Netzentgelt enthalten sind Entgelte für Abrechnungen, Messungen und den Messstellenbetrieb, um das Netz zu kontrollieren und instand zu halten. Auch beim Gasnetz sind Konzessionsabgaben an die Kommune fällig, um öffentliche Straßen und Wege für das Verlegen von Leitungen zu nutzen. Vielleicht erinnern Sie sich an die ein oder andere Baustelle Ihres Netzbetreibers, wo an den Leitungen gearbeitet wurde.
Bei Fragen zu Ihrer Energierechnung sind wir gerne für Sie da!